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Ich bin entsetzt und bitte darum diesen Beitrag nicht zu löschen, da er wirklich die Rente betrifft. Heute Morgen las ich in der Tageszeitung das eine Mutter, die ihr Kind vor 1992 auf die Welt brachte, pro Kind einen zusätzlichen Rentenanspruch in Höhe von € 27,47 und eine Mutter ab 1992 dagegen € 82,41 hat, dies ist diskriminierend da die Frauen früher auch nicht weniger als die heutigen Frauen gearbeitet haben.
Wieso gibt es so einen gewaltigen Unterschied, sind die vor 1992 schlechtere Menschen als die nach 1992 Geborenen und weshalb wird so vieles für die heutigen Müttern getan, was früher nicht der Fall war denn auch meine Ehefrau hat schwer gearbeitet aber nicht die Betreuungsleistungen von heute gehabt.
Wo bleibt hier die Gleichbehandlung?
Die Gleichberechtigung besteht darin, dass
für alle Geburten ab 1992 ab 1.7.2012 pro
Geburt drei Entgeltpunkte angerechnet werden, bis 30.6.12 gelten 27,47 Rentenwert.
Hat also jemand-meine Frau-bis 1991 5 Ge-
burten gelten für die Rente a) 27,47 Euro derzeit 137,36 mehr Bruttorente mtl.
Wären diese 5 Geburten ab 1992 gewesen
137,36 x 3 EU.412,08, bzw. ab 1.7.12
und 28,07 Rentenwert 140,35 monatlich,bei Geburten ab 1992 15 Entgelt-
punkte und 421,05 monatliche Rente.
Nur zur Beruhigung, es gab ja auch Zeiten
da wurden Geburten bei der Rente über-
haupt nicht berücksichtigt.
Nochmals auch hier der Hinweis, viele Frauen
gingen früher keiner versicherungspflichtigen
Tätigkeit nach, zahlten folglich nichts in die
Rentenkasse und es entstand erst für 5
Geburten für die Kinder ein Rentenanspruch.
Hier lohnt sich unter Umständen eine mö-
gliche Beitragsnachzahlung um doch noch
für die Kindererziehungszeiten Rente zu erhalten.
Bei 4 Geburten ist dies mit 65 Jahren oder
auch später möglich.
Der Preis hierfür ist bei derzeit 19,60% Ge-
samtbeitrag Euro 78,40 monatlich x 12 ist
940,80 Nachzahlung, bei nur 3 Kindern eben 1881,60 Nachzahlung um eine monatliche Rente von 28,07 x 4 Kinder
von 112,28, bei 3 Kindern 28,07 x 3 Euro
84,21 zu erhalten, wird die Rente jährlich erhöht, etwas höher der EP. von 28,07 EU.
Derzeit zahlt der Staat aus Steuermitteln bei
vorerst 32466 Jahres Durchschnittsverdienst
( 32466 x 19,6%) 6359,42 Beitrag in die
Rentenkasse, auch das darf einmal gesagt
werden.