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Experten-Antwort

Rentenantag gestellt- nun Rehantrag von AfA

von Hab ich was verpasst???09.09.2014 | 10:03
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20 Antworten

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Guten Morgen, ich bin zum14. Juni 11. ausgesteuert worden und habe ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit beantragt. Dies wurde auch ab 12. Juni bezahlt da ich von der AfAnur noch für arbeitsfähig unter 3 Stunden eingestuft wurde. Gleichzeitig wurde mir mit Schreiben vom 20.Juni mitgeteilt, dass ich innerhalb eines Monats einen Reha oder Rentenantrag stellen muß, um weiterhin Leistungen zu bekommen. ich habe am 15. Juli einen Antrag auf EM-Rente gestellt und dies am 15. Juli der AfA mitgeteilt bzw. die vom Rathaus bestätigte Mitteilung, dass die Antragstellung erfolgte, abgegeben. Soweit so gut. Durch einen Zufall habe ich jetzt erfahren, dass die AfA in meinem Namen einen Rehaantrag gestellt hat und zwar mit Antragsdatum 12. Juni (der erste Tag meiner Arbeitslosigkeit). Der Antrag wurd aber erst am 21. Juli von der AfA an die DRV geschickt. Da hatte die AfA doch schon längst Kenntnis, dass ich den Rentenantrag gestellt habe. Was zählt den jetzt und vor allen Dingen welches Antragsdatum gilt, sollte es zur Rente kommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Am besten klären Sie mit der Agentur für Arbeit, welcher Antrag für Sie nun maßgeblich ist. Damit können sämtliche Spekulationen aus dem Weg geräumt werden.

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19 Antworten

Hab ich was verpasst???am 09.09.2014 | 10:05
soll heißen zum 11. Juni 14
Santanderam 09.09.2014 | 10:10
Geh'n sie mal davon aus, dass die AfA keinen Reha / Rentenantrag in ihrem Namen gestellt hat.
Hab ich was verpasst???am 09.09.2014 | 10:45
Doch das hat sie. Nur waren sie so blöd den Antrag an den falschen Rententräger zu schicken. Von diesem bekam ich die Nachricht, dass der Antrag an die richtige Stelle weitergeleitet wird!
Santanderam 09.09.2014 | 10:53
Nochmals - und ganz langsam zum mitschreiben: Niemand hat das Recht in ihrem Namen irgend einen Antrag zu stellen.
islam police wuppertalam 09.09.2014 | 12:19
hallo santander: natürlich stimmt es das niemand das recht dazu hat . aber in der heutigen zeit juckt es doch niemanden ( leider ) !!!!!!!! jeder macht was er will, daran ist aber auch unsere Politik ( mit der IHR ja zu 60 % zufrieden seit ) schuld. ich schaue gerade den Bundestag, es geht um die wirtschaft, brd macht keine schulden mehr....... WARUM macht die brd keine schulden mehr ????? schaut euch einfach euern Steuerbescheid an und schaut dann auf unsere strassen, kindergärten, schulen, Krankenhäuser !!!!!! ALLES VERKOMMT !!!!!!!! ICH KÖNNTE KOTZEN !!!!!!!!!! so, zum anderen Thema schreibe ich hier zum nach-goooooglen : Reha vor rente
islam police wuppertalam 09.09.2014 | 13:08
frustbewältigung
islam police wuppertalam 09.09.2014 | 13:28
hallo aha, wie ich festelle gehören auch sie zu den über 60 % die mit dieser Regierung zufrieden sind. natürlich könnte ich sie auch einfach ignorieren, mach ich aber nicht, ich muss mich hier auch nicht rechtfertigen, mach ich aber kurz. in meinem Arbeitsleben habe ich ganz bestimmt mehr in dieses sozialsystem eingezahlt als sie es sich vorstellen können. leider habe ich durch dieses arbeiten mein restliches leben zurückgestellt, ohne es zu merken. es war ein schleichender Prozess. ich war in 25 jahren tatsächlich 5 tage krank, meiner krankenkasse war / bin ich ein gutes Mitglied. leider merkt mann / frau erst wie schlecht es doch um unser land bestellt ist, wenn man einmal hilfe braucht. sehr gerne würde ich mich nur einmal mit ihnen persönlich unterhalten, diskutieren, leider geht das nicht. ich wünsche ihnen ein weiterhin gesundes leben, das ihr abo bei der springer presse NIE gekündigt wird. gruss
Santanderam 09.09.2014 | 13:32
@lona Krankenkasse und Agentur können zur Antragsstellung auffordern - aber keinen Antrag selber machen !
Ahaam 09.09.2014 | 13:14
Soviel Frust auf den Deutschen Staat, obwohl dieser Ihnen mit seinem überragenden Solzialsystem im vergleich zu allen anderen Ländern eine Erwerbsminderungsrente zahlt? Wie wäre es mit einem Handwerklichen Beruf? Frustbewältigung und Ablenkung von den Depressionen zugleich
Ahaam 09.09.2014 | 13:45
Ich geh nicht wählen, sondern arbeiten. Es ist egal welche Politiker man wählt, alle machen/wollen das gleiche, und die, die was anderes wollen, wissen nicht wie sie es finanzieren sollen. Sie haben auch nicht mehr eingezahlt als Beitragsbemessungsgrenze, also kann ich mir vorstellen wie viel das war. Was sollen die sagen die ihr leben lang eingezahlt haben noch mehr als Sie? und dann ganz plötzlich vielleicht noch vor der Rente versterben? Ich möchte nur, dass alle die sauer auf unser System sind, sich einfach mal überlegen, wie es in anderen Ländern ist.
Cassandraam 09.09.2014 | 13:57
@Santander: Für die Rentenantragstellung durch das Jobcenter ist kein formelles Verfahren vorgesehen. In der Regel wird sich das Jobcenter formlos an die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover wenden. ....analoges gilt für Reha-Anträge.
islam police wuppertalam 09.09.2014 | 14:12
@ aha. sorry ich mag nicht mehr mit ihnen. sie schreiben : "Ich geh nicht wählen, sondern arbeiten " was soll ich dazu schreiben ? steht uns allen ja frei wählen zu gehen aber ich dachte sie wären ein lupenreiner Demokrat, der anderen sein weltdenken aufdrücken darf ?? dann ihre aussage : wer unser sozialsystem schlecht redet....... wo habe ich das denn gemacht ? ich habe lediglich darauf hingewiesen das unser Volk wieder einmal von den Politikern veräppelt wird.leider verstehen sie das auch nicht. sie sollten sich erst einmal tiefer mit den Fakten beschäftigen, bevor sie andere user kritisieren.es gibt im netz viele quellen dazu, nicht nur RTL schauen oder bild lesen. alles gute für sie,ich mag nicht mehr. ciao
Ahaam 09.09.2014 | 14:35
Wir können hier nur spekulieren, ob die Agentur für Arbeit den Reha-Antrag ohne Sie gestellt hat. Ich denke nicht, leider kenne ich mich mit den Formularen, die es beim §145 SGB III gibt nicht aus, aber ich denke Sie werden da schon etwas unterschrieben haben, was es rechtfertigt, dass eine Reha-Antrag gestellt wird. Ohne Ihre Unterschrift ist dieser nämlich nicht rechtskräftig. Gemäß §16 SGB I i.V.m. §115 SGB I beginnt das Verfahren auf Antrag. Antragsberechtigt ist nur der Versicherte. @ Herr Polizist, hier machen Sie das Sozialsytem schlecht. Wie Sie an meinen Ausführungen erkennen dürften bin ich weder bei der Bild, noch bei RTL aktiv. Im übrigen lese nicht mal die Süddeutsche, da mit die ein wenig zu links lastig ist. Und wenn Sie sich auskennen würden, würden Sie wissen, dass es nicht nur Steuern sind, die uns dazu bringen keine neuen Schulden mehr zu machen. Die Rentenversicherung braucht bei nahezu Vollbeschäftigung keine Zuschüsse mehr( nur ein Beispiel und ja ich weiß, Vollbeschäftigung auch nicht, weil sich viele Hausfrauen und Kurzzeitarbeitslose gar nicht Arbeitslos melden). Aber genug des Ganzen, anstatt sich über die Politik zu ärgern und hier frust abzulassen, gehen Sie lieber an die frische Luft das tut Ihrem Kopf bestimmt gut. Vielleicht schaffen Sie es doch noch mal uns mit Ihren Beiträgen zu unterstützen. Alles gute an Sie. PS: Wer sich im Forum so einen Namen gibt, liest doch bestimmt selber die Bild?
Fliegenklatscheam 09.09.2014 | 15:37
Und der Nickname ist angesichts der aktuellen IS-Greueltaten einfach nur geschmacklos. Ich erwarte allerdings nicht, dass dieser asoziale H.O.N.K. das versteht.....
islam police wuppertalam 09.09.2014 | 14:51
@ aha sie haben recht, wir sollten uns alle vertragen. aber ich habe ja niemanden angegriffen, habe mich nur verteidigt nachdem ICH angegriffen wurde. meinen nick-namen habe ich als provokation gewählt.
Herz1952am 09.09.2014 | 17:19
Nachtrag: Es könnte sein, dass der Reha-Antrag in den Rentenantrag umgedeutet wird, allerdings werden Sie voraussichtlich erst einmal ALG I erhalten. Kann Ihnen das AA wahrscheinlich gleich beantworten. Natürlich können Sie tel. bei der RV auch nachfragen, wie das jetzt läuft. Herz1952
Herz1952am 09.09.2014 | 17:10
Hab ich was verpasst Hallo, ich weis mit Sicherheit, dass jemand einen Rentenantrag für jemanden anders stellen kann. Das hat Sinn, wenn der Monat zu Ende geht (Rente wird im allgemeinen für den ganzen Monat gezahlt), und der Rentenberechtigte nicht zu erreichen ist. Gültig wird er aber erst mit Unterschrift des Berechtigten (oder z.b. Betreuer). Aber der Rentenzeitpunkt bzw. Rentenmonat ist der Monat der Erstantragsstellung. Ob es bei Reha ebenso ist, dass der Reha-Berechtigte unterschreiben muss, wenn der Antrag vom Arbeitsamt gestellt wird, kann ich nicht beantworten. Am besten, mit dem Arbeitsamt in Verbindung setzen und wenn Ihr Sachbearbeiter nicht zu erreichen ist, bitten Sie darum, mit dem Abteilungsleiter verbunden zu werden. Es handelt sich schließlich um eine grundsätzliche und persönliche Frage. Der Grundsatz heißt: Reha vor Rente. In Ihrem Fall sollten aber die Beteiligten Arbeitsamt und RV informiert werden, damit der "Knoten" gelöst wird zum wohle und zur Vermeidung von arbeitsaufwändigen Rückfragen. Herz1952
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