Guten Morgen,
ich bin zum14. Juni 11. ausgesteuert worden und habe ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit beantragt. Dies wurde auch ab 12. Juni bezahlt
da ich von der AfAnur noch für arbeitsfähig unter 3 Stunden eingestuft wurde. Gleichzeitig wurde mir mit Schreiben vom 20.Juni mitgeteilt, dass ich innerhalb eines Monats einen Reha oder Rentenantrag stellen muß, um weiterhin Leistungen zu bekommen. ich habe am 15. Juli einen Antrag auf EM-Rente gestellt und dies am 15. Juli der AfA mitgeteilt bzw. die vom Rathaus bestätigte Mitteilung, dass die Antragstellung erfolgte, abgegeben. Soweit so gut.
Durch einen Zufall habe ich jetzt erfahren, dass die AfA in meinem Namen einen Rehaantrag gestellt hat und zwar mit Antragsdatum 12. Juni (der erste Tag meiner Arbeitslosigkeit). Der Antrag wurd aber erst am 21. Juli von der AfA an die DRV geschickt. Da hatte die AfA doch schon längst Kenntnis, dass ich den Rentenantrag gestellt habe.
Was zählt den jetzt und vor allen Dingen welches Antragsdatum gilt, sollte es zur Rente kommen?