Ich habe im März 22 "wegen Schwerbehinderung" (GdB 60) die Vozeitige Rente beantragt (bin 64 Jahre alt).
Gestern kam die Bewilligung, darin stand "wegen langjähriger Versicherung" (über 45 Jahre, wegen Arbeit und 3 Kinder).
Wieso wurde das von der DRV geändert? Könnte ich durch deren Änderung irgendwelche Nachteile haben?
Hallo Pechvogel,
Nachteile mit Sicherheit nicht. Aber wenn die Ansprüche für 'besonders langjährig Versicherte' (45 Jahre und Alter) erfüllt sind, ist diese als 'Rente für langjährig Versicherte' die 'ranghöhere Rente' zu dem gewünschten Rentenbeginn, der in diesem Fall parallel mit dem Anspruch auf eine SB-Rente besteht.
Deshalb wird dann diese Rente bewilligt.
Sie dürfen davon ausgehen, dass dies ggfs. auch von den Zahlen her die 'höhere' Rente ist, denn bei parallelem Anspruch wird nur die 'höhere' Rente bezahlt. Dies wird vor Ausstellung des Bescheides anhand einer Vergleichsberechnung überprüft.
Sollten Sie daran zweifeln, können Sie sich bei der zuständigen DRV die 'kompletten Berechnungsunterlagen' zum Bescheid anfordern (die automatisch nur 'verkürzt' mitgeschickt werden.
Es ist also eigentlich alles so, wie Sie es wollten, eine abschlagsfreie Rente, nennt sich nur anders als Sie dachten :-)
Alles Gute!
Bei Jg 58 sind beide Renten ab 64 abschlagsfrei- kann Ihnen somit völlig egal sein.
Hallo Pechvogel!
Sie haben, soweit ich das von hier beurteilen kann, in bester Absicht die höchstmögliche Rente erhalten.
Sollten Sie aus persönlichen Gründen (z.B. arbeitsvertragliche Vereinbarungen) auf die Bewilligung der Altersrente wegen schwerbehinderte Menschen angewiesen sein, legen Sie bitte Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Einen schönen Start in die Woche wünscht
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für euere schnelle Hilfe..........und
Daumen hoch für dieses Forum !
Hallo Pechvogel,
lesen Sie zur Sicherheit die erste Seite vom Rentenbescheid bitte nochmal genau nach. Steht da tatsächlich nur (so Ihre Aussage) für "langjährig Versicherte" (und nicht für _besonders_ langjährig Versicherte), dann liegt hier ein Problem vor.
Gruß
w.
Hallo Pechvogel,
lesen Sie zur Sicherheit die erste Seite vom Rentenbescheid bitte nochmal genau nach. Steht da tatsächlich nur (so Ihre Aussage) für "langjährig Versicherte" (und nicht für _besonders_ langjährig Versicherte), dann liegt hier ein Problem vor.
Gruß
w.
Dann hätte es aber bei der Berechnung Abschläge gegeben, denn die Rente ohne 'besonders' ist für den Jahrgang abschlagsfrei erst ab 2024 möglich.
Und Rangfolge gem. §89 SGB VI ist
3. Rente für Schwerbehinderte
3a. Rente für besonders langjährig Versicherte
Dann ist letztere wohl ein paar cent höher
Wo sehen Sie da ein Problem? Müsste der Bescheid dann aufgrund des fehlenden Wortes abgeändert werden, weil er ansonsten nicht rechtssicher wäre?
Hilft 'Pechvogel' sicher auch, wenn Sie das evtl. 'Problem' gleich 'lösen' :-)