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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Heiner R.27.04.2016 | 19:52
1978 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich gehe am 1.1.17 in Rente, wann sollte ich den Antrag stellen? Wie wird der Antrag gestellt der VBL? Kann mein Rentenberater hier im Ort ihn stellen, wird der Verlauf von meinen 48 Beitragsj. noch mal überprüft ? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heiner R.,

den Antrag auf Altersrente sollten Sie ca. 3 - 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. In Ihrem Fall also im September oder Oktober 2016. Sollte Ihr Versicherungskonto noch nicht vollständig sein, sollten Sie bereits jetzt einen Antrag auf Kontoklärung stellen.

Der Versicherungsverlauf wird vom RV-Träger und ggf. von der antragsaufnehmenden Stelle auf Unstimmigkeiten oder fehlende Zeiten überprüft. Vorab sollten Sie aber selbst die Versicherungszeiten überprüfen (Sind alle Zeiten im Konto? Sind die Entgelthöhen richtig gespeichert? usw.).

Bezüglich der Antragstellung für die VBL-Rente wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber oder die VBL. Ein Antrag kann auch Online gestellt werden.

https://www.vbl.de/de/rentner/rente_beantragen/

Die Berechnung kann aber erst erfolgen, wenn Sie Ihren Altersrentenbescheid bei der VBL eingereicht haben.

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten

Herz1952am 27.04.2016 | 19:59
Sie sollten vorher eine Kontenklärung beantragen und überprüfen. Ihr Rentenberater vor Ort kann Ihnen auch dabei helfen. Der eigentliche Rentenantrag sollte drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Garstigam 27.04.2016 | 20:03
Blödsinn, Rentenberater! So ein Quatsch. A und B Stelle tut ´s wohl auch und kostet nix!
Nahlaam 27.04.2016 | 20:19
Lassen Sie sich einen Versicherungsverlauf schicken, dann können Sie schon im Vorfeld die gespeicherten Daten überprüfen. Den Rentenantrag selbst können Sie ca. 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn stellen. Die Unterlagen zur Beantragung der VBL-Rente finden Sie unter VBL.de/Service. Möglicherweise können Sie diese aber auch von der Personalabteilung Ihres Unternehmens erhalten und den Antrag auch über diese stellen lassen (wird z.B. bei der ZVK des öffentlichen Dienstes so gemacht).
W*lfgangam 27.04.2016 | 20:47
Hallo Heiner R., grundsätzlich über den noch aktiven *) Arbeitgeber, der eine 'Schlussbescheinigung' vorzunehmen hat (ich meine Anlage 2 des VBL-Antrages) ...meiner füllt das für die aktiv Beschäftigten mit aus; VBL-Antrag ist Pillepalle, Rahmendaten wie im Rentenantrag, Kopien Rentenbescheid (Textteil und einige Anlagen) und fertig. ABER: erst wenn der Rentenbescheid vorliegt - ohne kann die VBL nichts machen. Gruß w. *) bei nicht mehr Beschäftigten oder Witwen kann man dass auch mal schnell in 10 Min. nebenbei erledigen.
Herz1952am 27.04.2016 | 20:44
@Garstig, gemeint ist wohl der "Rentenberater", den es praktisch auch bei jeder Gemeinde gibt. Zum formellen Ablauf wissen die auch Bescheid.
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