Ich habe Anspruch auf Altersrente und könnte jetzt den Antrag stellen.Da ich weiterhin berufstätig (Wirtschaftsjournalist)und versichert bin (Küstlersozialversicherung), beziehe ich weiterhin Einkommen und zahle alle sozialen Versicherungsbeiträge. Was passiert, wenn ich meinen Rentenantrag ein oder zwei Jahre später stelle mit dem 66. oder 67. Lebensjahr, verliere ich dann die nicht bezogenen Rentenanteile?
Aber nein, wenn sie mit 65 rentenfähig sind und
diese noch nicht beanspruchen schenken sie prak-
tisch dem staat geld.
Dafür bekommen sie belohnung, für jeden späteren
monat 0,5%. Werden auch weiterhin beiträge ab-
geführt erhöht sich naturgemäß die rente auch noch
ganz normal.
Mit freundlichen Grüßen.
Wenn Sie die Rente jedoch trotzdem beantragen (ab der Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr), müssen Sie der KSK mitteilen, dass Sie Altersvollrente beziehen. Zumindest die RV-Beiträge müßten Sie dann nicht mehr zahlen...
Hallo Felix,
den Beiträgen von Schiko und Batrix ist grundsätzlich zuzustimmen. Sie haben also die Wahl: Entweder die Regelatersrente in Anspruch nehmen, wodurch sie rentenversicherungsfrei werden und sich die Rentenversicherungsbeiträge aus Ihren Einkünften ersparen - oder die Regelaltersrente zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, wodurch diese sich durch die weiteren Beiträge und den von Schiko beschriebenen "Bonus" erhöht.