Hallo oma 60,
natürlich wird die Rente bis hin zum letzten Monat durchgerechnet, es gib nur 2 unterschiedliche Verfahren.
1. Hochrechnung der letzten 3 Monate:
Aus den letzten 12 Monaten bis zum 4. letzten Monate vor Rentenbeginn wird der mtl. SV-pflichtige Durchschnittswert ermittelt und für die letzten 3 Monate an/hochgerechnet.
2. Ohne Hochrechnung:
Die Entgeltmeldung bis zum letzten Monat vor Rentenbeginn wird abgewartet, ihr tatsächliches Monatsentgelt fließt in die Rentenberechnung ein.
Vorteil zu 1.:
Alles geht schnell und die Rente wird im ersten Monat auch auf dem Konto sein. Folgt noch eine Betriebsrente, kann die bei Vorlage des Rentenbescheids meist auch zeitnah abgewickelt werden.
Vorteil zu 2.:
Etwaige Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weinnachtsgeld, Bonus) in den letzten 3 Monaten können zur (kleinen) Rentensteigerung führen, was aber bei Einkünften über der Beitragsbemessungsgrenze nahezu bedeutungslos wäre. So hätten Sie z. B. bei einem SV-Bruttomehrbetrag von 1000 EUR gerade mal einen Netto-Rentenmehrbetrag von 0,75 EUR.
Bei Rentenantrag werden Sie übrigens ausführlich über die Folgewirkungen der (Nicht)Hochrechnung aufgeklärt, denn von Ihrer Entscheidung gibt es nach Rechtskraft des Rentenbescheides kein zurück mehr.
Gruß
w.