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Experten-Antwort

Rentenantrag

von standy15.12.2015 | 14:54
1224 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe gelesen, das man seinen Rentenantrag online ausfüllen und abschicken kann. Dazu meine Frage: Muß man den Antrag nicht selbst unterschreiben? und wie ist das mit Nachweise wie Kinder-Geburtsurkunde u.s.w. Ich frage, weil ich bis zum Rentenbeginn am 01.07. beruflich keine Möglichkeit habe bei einer Rentenstelle vorzusprechen. Vielen Dank im Voraus mfg Standy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Standy,

sofern Sie den Antrag ohne Signaturkarte stellen, müssen Sie am Ende der Antragstellung ein Unterschriftenblatt ausdrucken. Das unterschiebene Unterschriftenblatt und ggf. weitere Nachweise senden Sie dann bitte auf dem Postweg an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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2 Antworten

egal (der Erste)am 17.12.2015 | 13:43
Sofern Sie mit der Antragstellung noch bis zum 01.01.2016 warten, brauchen Sie gar nicht mehr zu unterschreiben (zumindest, wenn es sich um Alters- oder Hinterbliebenenrenten handelt, bei denen nicht irgendwelche Befunde angefordert werden müssen). Einzureichende Nachweise sind aber weiterhin im Original oder als bestätigte Kopie vorzulegen, ein einfacher Mailanhang reicht da nicht. Klingt komisch, ist aber so!
W*lfgangam 17.12.2015 | 20:27
Hallo egal (der Erste), oh, Sie wissen (natürlich) mehr als ich ...bisher ist mir aktuell nur bekannt, dass (ergänzende) Kontenklärungen nur via PW/ohne Signatur-Chipkarte auf dem Onlineweg möglich sein sollen – los, fangen Sie an zu plaudern! :-) Gruß w.
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