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Rentenantrag

von Eberhard28.11.2007 | 20:07
1057 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Experten, Ich bin am 7.3.48 geboren. Bin seit 1992 50% schwerbehindert. Habe die volle Erwerbsminderrungsrente auf unbestimmte Dauer. Ich habe vor im Januar 2008 die Altersrente zu beantragen. Können Sie mir bitte mitteilen welche Formulare ich ausfüllen muß. (Vordrucknr.) Evtl. Mache ich einen Fehler wenn ich die Altersrente beantrage ? Vielen Dank im vorraus Eberhard

2 Antworten

bekissam 28.11.2007 | 23:06
Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.nach Eingabe Ihrer Postleitzahl. Dort nimmt man den Antrag ggf. online auf und Sie müssen nichts ausfüllen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ergibt sich jedoch keine höhere Altersrente. Dann können Sie warten, bis die Regelaltersrente von Amts wegen gewährt wird.
Michael1971am 29.11.2007 | 10:11
Hallo, genau wie bekiss bin ich der Meinung, Sie sollten Sich auf jeden Fall beraten lassen. Allerdings gehe ich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt von einer Rentenerhöhung aus, da Sie aufgrund GdB 50 zum Stichtag die Altersrente mit 60 abschlagsfrei in Anspruch nehmen können. Sofern also die Altersrente spätestens mit dem Zeitpunkt beginnt, der für die Bestimmung des Abschlages Ihrer EM-Rente maßgeblich war, wird der Abschlag in der Altersrente vollständig rückgängig gemacht. Auch wenn wegen zwischenzeitlicher Änderungen der Zeitenbewertung evtl. weniger Entgeltpunkte in der Altersrente als in der EM-Rente herauskommen, so sind die persönlichen EP (EP mal Zugangsfaktor) als grundlage für die Rente in aller Regel höher.
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