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Rentenantrag

von Karin196902.05.2008 | 19:49
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6 Antworten

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Hallo, ich bin seit kurzem Witwe und habe heute den Rentenantrag gestellt. Mein Mann war 59 Jahre und seit 1.4.63 berufstätig. Wie wird die Witwenrent für mich berechnet aus der Erwerbsminderung oder der Regelaltersrente? Abzug Krankenkasse und Pflegeversicherung ist mir klar. Für eine Aufklärung wäre ich dankbar Karin1969

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

KSC hat recht. Sofern Sie erst ab 2002 verheiratet waren, dann würde die W-Rente nur 55 Prozent der Erwerbsminderungsrente betragen, die sich allerdings um einen Zuschlag bei den persönlichen Entgeltpunkten für die Dauer der Erziehung eines Kindes durch die Witwe bis zu dessen Vollendung des dritten Lebensjahres erhöhen kann (§ 78 SGB VI).

Allerdings könnte es sein, dass Sie, sofern Sie noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet haben, nur einen Anspruch auf kleine Witwenrente haben. Diese beträgt lediglich 25 Prozent der Erwerbsminderungsrente und der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, indem der Versicherte verstorben ist.

Vor dem 45 Lebensjahr besteht nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die Möglichkeit große W-Rente zu beziehen. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn Sie ein eigenes Kind oder ein Kind des Versicherten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen oder selbst erwerbsgemindert sind.

Da uns hierzu keine näheren Angaben vorliegen, wäre der Bescheid des Rentenversicherungsträgers abzuwarten oder aber Sie vereinbaren vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zur individuellen Abklärung Ihrer Situation. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

5 Antworten

KSCam 02.05.2008 | 20:39
aus der Erwerbsminderungsrente, die sich am Todestag ergeben hätte. Davon werden 60% gerechnet, sofern Sie vor 2002 geheiratet haben.
FCBam 02.05.2008 | 20:48
Verbreiten Sie doch bitte nicht solch einen Quatsch in einem seriösen Forum. Das ist ja entsetzlich!
KSCam 03.05.2008 | 09:00
und was bitte war so entsetzlich an der Antwort? Die Witwenrente wird aus allen Beiträgen, plus Zurechnungszeit, minus 10,8 % Abschlag errechnet - also genauso wie die EM Rente, die z.B. in der jährlichen Renteninformation ersichtlich wird. Oder hat dem FCB das 0:4 in St. Petersburg geschadet, dass er so mies drauf ist?
FCBam 03.05.2008 | 20:01
Lassen Sie es einfach gut sein, das hält ja keiner aus!
Vorsichtam 05.05.2008 | 08:57
Jo mei! Do is dir wohl die Weißwurscht im Hirn stecke g´bliebe?!? Red konkret oder lass den Schmarrn! KSC hat vollkommen recht!
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