Sehr geehrte Damen, Herren u. Fachleute,
einige Dinge zur Antragstellung sind mir nicht so recht klar:
- Im Antrag R 100 ist die Frage: " Zuzug aus dem Ausland"
Was muß dort eingetragen werden, wenn sich eine Person für ca. 2 Jahre imi Ausland aufhilt (Zuvor also in Deutschland wohnte und nach Auslandsaufenthalt auch wieder)
-Was muß ist unter "Anlernverhältnis" im R210 zu verstehen?
-Wie sieht es aus, wenn eine Person u. a. in mehreren Berufe tätig war, z. B. Kurierfahrer, Fabrikarbeiter...diese Tätigkeiten jedoch nicht als Beruf erlernt hat? Sind diese Beschäftigungen/Tätigkeiten auchim R210 einzutragen?
-Ist es immer noch so, dass eine Ausfertigung des R210 für den Rentner bestimmt ist und die anderer für die Rentenversicherung? Oder gehen mittlerweile beide zur Rentenversicherung?
-Wie sind Umschulungsmaßnahmen oder sogenannte ABM-Maßnahmen des Arbeitsamtes zu vermerken im R210 ?