Soweit bei Ihnen Berufsunfähigkeit nach dem Recht bis 31.12.2000 vorliegt und Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen. Diese ist mit einem geringeren Abschlag belastet und damit höher als die Alo-Altersrente. Ich würde Ihnen empfehlen, mit der Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt wurde.