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Rentenantrag

von Peter06.03.2009 | 12:20
1265 Ansichten
7 Antworten

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Habe gerade gelesen, dass ich bei meinem Rentenantrag die Steueridentifikationsnummer benötige. Ich lebe seit 4,5 Jahren in Brasilien und möchte Ende dieses Jahres meine Rente beantragen. Brauche ich da auch diese Nummer?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.03.2009 | 12:38

Im Jahre 2007 hat jedes deutsche Einwohnermeldeamt die Vergabe der Steuer-ID auf den Weg gebracht. Da Sie in Brasilien wohtnen konnte Ihnen keine zugeordnet werden. Dies wird dann von Amts wegen durch den Rentenantrag nachgeholt.

6 Antworten

Schadeam 06.03.2009 | 12:50
nein, lassen Sie das Feld einfach offen, wenn Sie keine dt. Steueridentifijationsnummer haben...;-))
Terminusam 06.03.2009 | 13:40
Hallo Peter, wie "schade"schon angemerkt hat, das Feld einfach offen lassen. Ihnen wird dann später eine entsprechende ID zugeordnet. Wann werden Sie denn 65?? Die Antragstellung sollte ca 3 Monate vor dem Rentenbegeinn erfolgen.Leider geistern immer wieder intelligenzfremde Ansichten herum, das der Antrag 6 Monate im Vorraus oder sogar noch früher gestellt werden soll. Dies ist natürlich völliger Blödsinn. Entsptrechende Antragsformulare finden Sie auch auf der Seite der DRV.
-_-am 06.03.2009 | 17:44
§ 22a Abs. 2 EStG: "Der Leistungsempfänger hat dem Mitteilungspflichtigen seine Identifikationsnummer mitzuteilen. Teilt der Leistungsempfänger die Identifikationsnummer dem Mitteilungspflichtigen trotz Aufforderung nicht mit, übermittelt das Bundeszentralamt für Steuern dem Mitteilungspflichtigen auf dessen Anfrage die Identifikationsnummer des Leistungsempfängers. ..." "Mitteilungspflichtiger" ist die Deutsche Rentenversicherung, "Leistungsempfänger" d. Rentner/in. Wenn also jemand angibt, er habe keine Steuer-ID erhalten, kann der Rentenversicherungsträger die Übermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern veranlassen.
-_- Steuer-ID bei laufenden Rentenam 06.03.2009 | 17:52
§ 52 Abs. 38a EStG - Anwendungsvorschriften "Abweichend von § 22a Abs. 1 Satz 1 kann das Bundeszentralamt für Steuern den Zeitpunkt der erstmaligen Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen durch ein im Bundessteuerblatt zu veröffentlichendes Schreiben mitteilen. Der Mitteilungspflichtige nach § 22a Abs. 1 kann die Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) eines Leistungsempfängers, dem in den Jahren 2005 bis 2008 Leistungen zugeflossen sind, abweichend von § 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt dem Mitteilungspflichtigen die Identifikationsnummer des Leistungsempfängers mit, sofern die übermittelten Daten mit den nach § 139b Abs. 3 der Abgabenordnung beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, findet § 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 Anwendung." http://bundesrecht.juris.de/estg/__52.html http://bundesrecht.juris.de/estg/__22a.html
braver sohnam 06.03.2009 | 20:14
wie lautet der klartext bitte? wenn ich das schon nicht kapiere, wie soll ich das bitte meinem 88jährigen vater übersetzen...
-_-am 06.03.2009 | 20:39
Das Wesentliche: Der Mitteilungspflichtige (z. B. Rentenversicherungsträger) nach § 22a Abs. 1 kann die Identifikationsnummer (§ 139b der Abgabenordnung) eines Leistungsempfängers (z. B. Rentners), dem in den Jahren 2005 bis 2008 Leistungen (z. B. Rente) zugeflossen sind, abweichend von § 22a Abs. 2 Satz 1 und 2 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben. Damit erspart man den Rentnern, die vor dem 01.01.2009 bereits Rente beziehen, die Mitteilung der Steuer-ID an den Rentenversicherungsträger. Der Rentenversicherungsträger erfragt die Steuer-ID in einem maschinellen Verfahren automatisiert beim Bundeszentralamt für Steuern. Nur wenn das nicht klappen sollte, z. B. weil die persönlichen Daten nicht übereinstimmen, wird vom Rentenversicherungsträger beim Rentner nachgefragt. Der muss dann möglichst eine Kopie der Mitteilung über die Steuer-ID an den Rentenversicherungsträger senden oder die ID mitteilen. Wer sein Mitteilungsschreiben verloren hat oder keines bekommen hat, kann sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern An der Küppe 1 53225 Bonn wenden. Von dort wird die Nummer dann schriftlich mitgeteilt. Da ich annehme, Ihr 88-jähriger Vater bezieht schon länger Rente, müssen Sie wegen der Steuer-ID also zunächst erst einmal nichts selbst veranlassen. Wenn Sie selbst einmal einen Rentenantrag stellen, nehmen Sie das Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern, mit dem Ihnen die Steuer-ID mitgeteilt worden ist, zur Antragstellung gleich mit. Dazu mehr unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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