Rentenantrag

von
Hilfesuchender

Hallo ich hab da mal eine Frage!Meine Onkel hat vor 4 Monaten Rente bei der Rentenversicherung Bund beantragt.Der Rentenbeginn sollte der 1.12.13 sein.Leider hat er immer noch keinen Bescheid.Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erhielten wir folgende Info:Wir haben eine Systemumstellung und können noch nicht sagen wann die Berechnung möglich ist!Verstehen wir nicht?Gibt es da ein neues Rentenprogramm wegen der Koalitiationsvereinbarung?oder was ist da los?War sonst immer zufrieden mit den Auskünften zu meinen Fragen,ging schnell und unbürokratisch und jetzt sowas.Das Geld fehlt natürlich?Hoffe Ihr habt irgendwelche Info`s für meinen Onkel was er nun machen soll?

von
-/-

Die Antwort steckt schon in der Frage drin: Es gibt ein neues Programm. Außer Abwarten geht nichts.

von
Biene

Außerdem wird die Rente nachschüssig somit am 30.12.2013 ausgezahlt.

von
Galgenhumor

Mit dem Koalitionsvertrag hat das Ganze nix zu tun....im Gegensatz zu den anderen Rentenversicherungsträgern, die schon seit dem 1. Quartal mit dem neuen gemeinsamen Rentenprogramm arbeiten, ist die Umstellung bei der DRV Bund noch anhängig....

von
-

Wie bereits durch meine Vorredner erwähnt findet tatsächlich eine Programmumstellung statt.
Zudem wird die Rente immer nachschüssig am Ende des Monats ausgezahlt.

Benötigt der Rentenversicherungsträger bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes voraussichtlich längere Zeit, kann u.U. ein Vorschuss auf die Rente gezahlt werden. Die Höhe richtet sich nach den bereits vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf.

von
oder so

Zitiert von: Galgenhumor

..., ist die Umstellung bei der DRV Bund noch anhängig....

Wetten, dass der Vorgang in Gera oder Stralsund bearbeitet wird... ;-)

von
ich

Zitiert von: oder so

Zitiert von: Galgenhumor

..., ist die Umstellung bei der DRV Bund noch anhängig....

Wetten, dass der Vorgang in Gera oder Stralsund bearbeitet wird... ;-)

Hallo "oder so",

kennen Sie den Ausspruch "Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal .... halten" ?

Das neue Programmsystem wird bei der DRV Bund schrittweise eingeführt. Bisher ist hiervon keiner der von Ihnen geschmähten Standorte betroffen.

Bevor Sie sich jetzt über diese schrittweise Umstellung "wundern" : Einfach mal informieren...

Der Experte hat schon den richtigen und einzig hilfreichen Hinweis gegeben: Ggf. Vorschuss beantragen.

ich

von
Hilfesuchender

Danke für eure Antworten.Hab den Sachbearbeiter angerufen und nach einem Vorschuss gefragt.Er meinte sehr freundlich das es wie bei der Rentenberechnung technisch sehr schwierig ist aber er wird sich bemühen.Na davon kann mein Onkel aber leider keine Miete bezahlen.Und dann der Artikel heute im Spiegel,Seite 31,das macht uns schon Sorgen ob das alles zeitnah klappt.Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht oder was können wir noch machen.Schönen Abend noch.

von
ich

Hallo "Hilfesuchender",

da Sie den Artikel im Spiegel ansprechen: Ist Ihr Onkel denn am 31. geboren ?

Zur Höhe des Vorschusses hier mal ein Zitat aus den Rechtlichen Arbeitsanweisungen ( gelten zwar für die Regionalträger, sollte die DRV Bund aber in etwa genauso sehen) :

"Die Höhe des Vorschusses ist vom Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (§ 42 Abs. 1 S. 1 SGB I). Dies gilt sowohl für die Zahlung eines Vorschusses von Amts wegen als auch für die Zahlung eines Vorschusses auf Antrag. Der Ermessensspielraum wird dann richtig genutzt, wenn der Leistungsträger zugrunde legt, was er nach bisherigem Erkenntnisstand mit großer Wahrscheinlichkeit als Leistung zu zahlen hätte. Die Zahlung des Vorschusses kann als Einmalzahlung oder als laufende Zahlung erfolgen. Ist der voraussichtliche Leistungsanspruch jedoch so niedrig, dass Leistungen anderer Leistungsträger erforderlich sind bzw. bereits gezahlt werden, sollte eine Vorschusszahlung nicht erfolgen. Die Vorschusszahlung soll den endgültigen Rentenanspruch nicht überschreiten, so dass unter Umständen Überzahlungen die Folge sind."

Soll heißen: Der Vorschuss sollte in etwa der Höhe der erwarteten Rente entsprechen.

Zur Aussage " technisch sehr schwierig" : Stimmt, "technisch schwierig" heißt aber nicht "unmöglich", ggf. muss der Vorschuss eben "manuell" angewiesen werden.
Ggfs. sollten Sie das Vorschussbegehren Ihres Onkels nochmal per Fax an die DRV Bund senden , sofern dort noch nichts schriftliches vorliegt und Sie der telefonischen Auskunft nicht vertrauen wollen.

Andere Lösung:

Von was lebt Ihr Onkel derzeit ?
Sofern es Krankengeld oder Arbeitslosengeld ist ( und der Anspruchszeitraum noch nicht ausgeschöpft ist) zahlen die KK / das Arbeitsamt erst mal weiter, bis der Rentenbescheid durch ist.

ich

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