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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Schneider Beate23.07.2013 | 10:34
1362 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin 57 J. alt und seit 3 Jahren mit Unterbrechung wegen Krankheit arbeitslos. Die Arbeitslosigkeit endet im Okt.d.J. Bei meinem letzten Besuch beim AA wurde mir empfohlen einen Rentantrag zu stellen, da ich lt. ärztlichem Gutachten nciht mehr in der Lage sei länger als 3 Std. am Tag zu arbeiten. Den Rentantrag werde ich stellen aber wer bezahlt nun in dieser Zeit bis der Antrag durch ist, bzw. was ist wenn er abgelehnt wird? Kann mich hier jemand genau informieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Oktober ausläuft, lassen Sie rechtzeitig prüfen ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Bei vorliegender Bedürftigkeit beziehen Sie diese Leistung bis eine Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung durch die zuständige Rentenversicherung erfolgt.

Bei Ablehnung dieser Rente bliebe, neben den Rechtsmitteln Widerspruch und Klageverfahren vor dem Sozialgericht, ggf. die Grundsicherung übrig. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin zur Antragstellung. Bis Oktober kann eventuell die Entscheidung über eine Erwerbsminderung ergehen.

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2 Antworten

Schneider Beateam 24.07.2013 | 13:30
Ich bekomme kein ALG II. Ich will wissen von wem bekomme ich Geld bis der Rentenantrag genehmigt ist und was ist wenn er abgelehnt wird.
Sonneam 24.07.2013 | 15:37
....nicht gleich so patzig! Die Expertenantwort ist korrekt. Wenn das ALG 1 ausgelaufen ist und über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde, kommt nur ALG II in Frage. Sollten Sie darauf keinen Anspruch haben, weil z.B. Ihr Mann zuviel verdient, zahlt der für Sie.
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