Wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Oktober ausläuft, lassen Sie rechtzeitig prüfen ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Bei vorliegender Bedürftigkeit beziehen Sie diese Leistung bis eine Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung durch die zuständige Rentenversicherung erfolgt.
Bei Ablehnung dieser Rente bliebe, neben den Rechtsmitteln Widerspruch und Klageverfahren vor dem Sozialgericht, ggf. die Grundsicherung übrig. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin zur Antragstellung. Bis Oktober kann eventuell die Entscheidung über eine Erwerbsminderung ergehen.