Wir empfehlen Ihnen, bevor Sie den Ausführungen des Arbeitsberaters folgen, eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen, die Ihr gesamtes Versicherungsleben im Blick hat. Dazu sollte auch der Arbeitsberater geraten haben!
Angesichts des relativ langen Zeitraumes bis 2013 sei auch noch erwähnt, dass die Schwerbehinderung bei Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch noch vorliegen muss! Nicht in jedem Fall erfolgt nach möglicher Überprüfung auch eine Verlängerung!
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.