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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Knuti31.12.2016 | 10:39
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5 Antworten

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Hallo ,wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ein Altersrentenantrag gestellt wird ab wann wird die Rente dann anerkannt und ausgezahlt ? Ab den Tag der Antragsstellung oder ab dann wenn die Rente vom Rentenamt genehmigt wird? MfG Und ***** Guten Rutsch ***** an _ - Alle - _

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Knuti, verweise auf die Antwort von W*lfgang. Vielen Dank für die erste Unterstützung in 2017 an W*lfgang. Ergänzen möchte ich vielleicht noch, dass zu den Anspruchsvoraussetzungen die Aufgabe, bzw. Reduzierung der Beschäftigung gehört. Hinsichtlich des Weiterarbeitens nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze würde ich gerne zu einem Beratungsgespräch in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen raten, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Flexirentenregelungen. Sofern der Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat der Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gestellt wird, wird die Rente auch rückwirkend gezahlt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Happy New year 2017am 31.12.2016 | 14:14
Hallo Knuti, aber das steht doch glasklar in der Rentenauskunft drin, wann Sie in Regelaltersrente ect. gehen. Z.B. 01.07.2028 . D.h. Sie stellen dann ca. 3-4 Monate vorher den Antrag und erhalten dann Ihre Rente ab dem 01.07.2028 . Mfg Ihnen auch einen guten Rutsch und natürlich allen anderen auch!
Happy New year 2017am 01.01.2017 | 10:43
Sorry, da kenne ich mich zu wenig aus. Sicherlich bekommen Sie morgen von den Experten eine passende Antwort. Auch Ihnen alles Gute im Neuen Jahr. Mfg
Knutiam 01.01.2017 | 10:36
Ich meinte ja wenn man etwas länger arbeitet als was in der Rentenauskunft steht. Wie das dann gerechnet wird. MfG Und ein Frohes neues Jahr
W*lfgangam 01.01.2017 | 12:17
Hallo Knuti, wenn Sie den frühestmöglichen Rentenbeginn verschieben wollen, kein Problem. Der Abschlag wird für jeden Monat Verschiebung um 0,3 % kleiner - wenn es nicht sowieso die Rente ohne Abschlag nach 45 Jahren ist ...da kommt auch bei einer Verschiebung kein Anschlag drauf ;-) Wenn Sie über Ihre Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen, auch kein Problem. Hier erhalten Sie dann einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat späteren Rentenbeginn, sofern Sie weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt bleiben. Ab 01.07.2017 sieht das mit Verschiebung /Hinzuverdienst /Rentenzuschlag schon wieder etwas anders aus, entsprechende Hinweise dazu werden erst im Frühjahr in den Rentenauskünften finden. Zur Ausgangsfrage: Ihre Rente beginnt frühestens mit dem 1. des Monats, zudem alle Voraussetzungen erfüllt sind (Alter erreicht, Mindestversicherungszeit erfüllt) oder Sie einen späteren Monat als Rentenbeginn bestimmt haben. Zahltag ist Monatsende. Insofern sollten Sie 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag stellen, dann läuft das reibungslos - meist ;-) Wenn Sie es konkreter wissen wollen, müssen Sie Geb.-Datum, Rentenart, Rentenbeginn, ggf. geplante Verschiebung angeben. Gruß w.
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