Zitiert von: Knuti
Ich meinte ja wenn man etwas länger arbeitet als was in der Rentenauskunft steht. Wie das dann gerechnet wird.
Knuti,
wenn Sie den frühestmöglichen Rentenbeginn verschieben wollen, kein Problem. Der Abschlag wird für jeden Monat Verschiebung um 0,3 % kleiner - wenn es nicht sowieso die Rente ohne Abschlag nach 45 Jahren ist ...da kommt auch bei einer Verschiebung kein Anschlag drauf ;-)
Wenn Sie über Ihre Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen, auch kein Problem. Hier erhalten Sie dann einen Zuschlag von 0,5 % für jeden Monat späteren Rentenbeginn, sofern Sie weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt bleiben.
Ab 01.07.2017 sieht das mit Verschiebung /Hinzuverdienst /Rentenzuschlag schon wieder etwas anders aus, entsprechende Hinweise dazu werden erst im Frühjahr in den Rentenauskünften finden.
Zur Ausgangsfrage: Ihre Rente beginnt frühestens mit dem 1. des Monats, zudem alle Voraussetzungen erfüllt sind (Alter erreicht, Mindestversicherungszeit erfüllt) oder Sie einen späteren Monat als Rentenbeginn bestimmt haben. Zahltag ist Monatsende. Insofern sollten Sie 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn den Antrag stellen, dann läuft das reibungslos - meist ;-)
Wenn Sie es konkreter wissen wollen, müssen Sie Geb.-Datum, Rentenart, Rentenbeginn, ggf. geplante Verschiebung angeben.
Gruß
w.