Rentenantrag

von
Trebbin

Meine Frau (Jahrg.1950) und ich (Jahrg.1951) beziehen beide Hartz IV. Meine Frau könnte nächstes Jahr Rente beantragen (Fraurente o.ä. ?), natürlich mit Abschlägen.
Mich würde interessieren, ob ich dann mit 61 auch schon Rente beantragen kann und falls ja welche Voraussetzungen ich ggf. erfüllen müsste ? Meine Gedanken dazu wären, dass es sicherlich wenig Sinn macht, wenn meine Frau Rente beantragt und ich noch keine beantragen könnte, würde mir ja die Rente auf mein Hartz IV angerechnet.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

von
W*lfgang

Hallo Trebbin,

vorausgesetzt, Sie waren am 01.01.2004 schon arbeitslos gemeldet, könnte auch für Sie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit infrage kommen. Auf die anderen Altersrentenarten gehe ich mal eben nicht ein, die ergeben sich individuell aus Ihrer Rentenauskunft ...

Ihre Gedanken sind richtig, dass die Rente Ihrer Frau die ALG II Leistungen insgesamt mindert - finanziell gesehen muss sich einer/Ihre Frau nicht mehr bei der mitwirkenden Arbeitssuche 'quälen' ;-) und das Gesamteinkommen bleibt unverändert.

Natürlich kann es sich rechnen, sich weiter zu quälen, bis die ARGE Sie beide mit 63 aussondert - wenn dann mit den geringeren Abschlägen mehr Rente für beide da ist, als die aktuellen Hartz4Leistungen.

Lassen Sie sich Vergleichberechnungen für den späteren Rentenbeginn für beide machen - und entscheiden dann.

Gruß
w.

Experten-Antwort

W*lfgang hat Recht. Sofern Sie die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllen (dies können Sie in der Rentenauskunft nachlesen oder beim Rentenversicherungsträger erfragen) und am 01.01.2004 arbeitslos waren, können Sie auch in Rente gehen. Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50 % und 35 Versicherungsjahre haben, käme auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Für die von W*lfgang vorgeschlagenen Vergleichsberechnungen können Sie in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe einen Termin vereinbaren.

von
Trebbin

Zählen 1-Euro-Jobs bzw. ABM-Stellen als Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ?

Vielen Dank nochmals

Experten-Antwort

Für das Erfordernis der Arbeitslosigkeit für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit zählen auch Zeiten eines sogenannten 1-Euro-Jobs mit.
Für die Erfüllung der Vertrauensschutzregelung am 01.01.2004 arbeitslos/beschäftigungslos zu sein, zählt auch eine vor dem 01.01.2004 bewilligte befristete arbeitsmarktpolitische Maßnahme wie z.B. eine ABM-Maßnahme. Ob dies in Ihrem Fall zutrifft, können Sie durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?