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Experten-Antwort

Rentenantrag

von san8006.11.2011 | 11:10
1680 Ansichten
4 Antworten

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hallo,mein Vater hat im mai 2009 einen Antrag auf Rente gestellt,der wurde abgeleht.Daraufhin hat er einen wiedersprucht im August 2009 eingereicht und nun liegt alles beim Sozialgericht und es rüht sich nix.Er nahm jetzt Kontakt mit der Rentenkasse auf.Die meinten dann zu ihm das ja noch gar kein Gutenachten für eine Rente erstellt wurde.Sie sagten ihm das sich innerhalb von vier Wochen jemand meldet,wegen einen Termin,jetzt wo die vier Wochen um sich fragte er nach,und da sagte man ihm das kein Gutachten erstellt werden kann, weil es alles schon beim Sozialgericht liegt.Stimmt das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo san80,

wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, sollten Sie sich mit Fragen zum Verfahrensstand an das Sozialgericht wenden. Die Rentenversicherung kann in diesen Fällen die Verfahrensdauer kaum beeinflussen und auch nicht entscheiden, ob noch ein Gutachten beauftragt wird oder nicht.

Es tut mit leid, wenn Ihr Vater zunächst eine irreführende Antwort bekommen hat - warum dies passierte, kann ich aber natürlich nicht sagen.

Sie und Ihr Vater werden hier leider noch etwas Geduld brauchen, da sich die Verfahren vor dem SG doch recht lange hinziehen können...

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3 Antworten

Quasselam 06.11.2011 | 12:08
Also, die DRV wird nun kein Gutachten mehr in Auftrag geben, wenn das ganz beim Sozialgericht liegt. Das nächste Gutachen wird vom Sozialgericht beaufragt. Das kann leider noch dauern. Zwischen Klageschrift und Gutachten dauert es meistens ein halbes Jahr. Leider... die Gerichte sind leider überladen. VG Quassel
Uuuuupsam 06.11.2011 | 14:10
Sobald der Vorgang als Klage beim Sozialgericht liegt, müssen Sie sich wegen des Sachstands und des weiteren Verfahrens an das Sozialgericht wenden. Der Rentenversicherungsträger kann Ihnen dazu nicht mehr behilflich sein. Bekanntermaßen sind die Sozialgerichte durch ALGII-Verfahren erheblich überlastet. Ob und wann Ihr Verfahren betrieben wird, müssen Sie also, sofern sie nicht Spekulationen aufsitzen möchten, individuell beim zuständigen Gericht erfragen.
san80am 06.11.2011 | 15:52
Also könnte seine Anwältin beim Sozialgericht veranlassen das ein Gutachten auf Rente so schnell wie möglich verfolgt,weil es wurde ja noch ihn eins erstellt,und seit dem er den Rentenantrag 2009 gestellt hat,ist es ja noch schlimmer geworden.Aber warum sagte die DRV ihm das er ein Termin für ein Gutachten bekommt,die wußten ja das es beim Sozialgericht leigt
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