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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Malu03.02.2020 | 19:31
71 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin zur Zeit arbeitsunfähig und werde wahrscheinlich nicht mehr arbeitsfähig. Kann ich nach dem Ende des Anspruchs auf Krankengeld neben der EM-Rente auch die Rente für langjährige Versicherte beantragen(Voraussetzung ist erfüllt)? Ich frage dies, da die Bearbeitung des Antrags auf EM-Rente sicherlich einige Monate dauern wird und ich bie eine negativen Bescheidung für Monate ohne Versorgung wäre.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Malu,

Sie haben durchaus die Möglichkeit, zwei Anträge zu stellen.

Bei Vorliegen mehrerer Rentenansprüche prüft der Rentenversicherungsträger von Amts wegen, welche Rente für Sie am günstigsten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 03.02.2020 | 21:57
Alternativ könnten Sie sich auch nach Ende des KGs arbeitslos melden und solange der Rentenantrag läuft ALG erhalten. Hängt letztlich alles von der Höhe der verschiedenen Leistungen ab. Bei allem gehe ich davon aus, dass Ihre Ärzte eine EM Rente zumindest für aussichtsreich halten.
W°lfgangam 03.02.2020 | 21:52
Hallo Malu, ja, können/sollten Sie ...da die Bearbeitung der EM-Rente sehr zeitaufwändig sein kann (6-12 Monate), sollten Sie zwingend zum frühestmöglichen Zeitpunkt die mögliche Altersrente beantragen. Das Antragsverfahren zur EM-Rente läuft parallel weiter. Sofern es daraus nachgehend zu einer rückwirkenden Bewilligung kommen sollte, haben Sie grundsätzlich keine Nachteile zu befürchten. Wichtig für Sie: Einkommen nach Ende Krankengeld zu erhalten, und das unabhängig vom Ausgang des EM-Rentenverfahren. Sofern Sie allerdings allein lebend sein UND die Altersrente auch nicht zum Leben reichen sollte, wäre es egal, ob Sie nun das EMRT-Verfahren abwarten, oder die kleine Altersrente/unterhalb des Sozialleitungsniveaus, beantragen. Ggf. erhalten Sie dann in beiden Fällen ergänzende Sozialleistungen vom Sozialamt (gilt auch bei 2+ Personenhaushalt, wenn die Einkünfte in Summe nicht reichen). Sofern es so sein sollte, fragen Sie bitte jetzt schon beim örtlichen Sozialamt nach 'aufstockenden' Leistungen nach. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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