Hallo, ist es möglich einen gestellten Rentenantrag für besonders langjährig Versicherte umändern zu lassen in die Altersrente für Schwerbehinderte und den ursprünglichen Termin 01.03.2021 zu ändern auf den 01.01.2021. Besten Dank!
Das stellt im Dezember 2020 eigentlich kein Problem dar.........
Wenn noch kein Rentenbescheid vorliegt, was sich aufgrund Ihrer Worte so anhört, ist das kein Problem. Sie sollten das aber schnellstmöglich beantragen, um unnötige Arbeit zu vermeiden.
Hallo Heinz,
solange noch kein Rentenbescheid erteilt wurde oder ein bereits erteilter Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist (1 Monat Rechtsmittelfrist abgelaufen), können Sie einen anderen Rentenbeginn und eine andere Rentenart wählen. Nach Eintritt der Rechtskraft ist die Änderung nur möglich, wenn der Rentenbeginn der anderen Rente einen früheren Rentenbeginn, wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, oder zeitgleichen Rentenbeginn hat. Ein späterer Rentenbeginn wäre also nicht mehr möglich.
Beachten Sie bitte, dass für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegen muss.
Außerdem ist bei einem vorzeitigen Rentenbeginn evtl. mit Abschlägen zu rechnen.
Die gewünschte Änderung können Sie formlos mit Beilegung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises schriftlich beantragen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung