Hallo Heinz,
solange noch kein Rentenbescheid erteilt wurde oder ein bereits erteilter Rentenbescheid noch nicht rechtskräftig ist (1 Monat Rechtsmittelfrist abgelaufen), können Sie einen anderen Rentenbeginn und eine andere Rentenart wählen. Nach Eintritt der Rechtskraft ist die Änderung nur möglich, wenn der Rentenbeginn der anderen Rente einen früheren Rentenbeginn, wie in dem von Ihnen geschilderten Fall, oder zeitgleichen Rentenbeginn hat. Ein späterer Rentenbeginn wäre also nicht mehr möglich.
Beachten Sie bitte, dass für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Rentenbeginn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegen muss.
Außerdem ist bei einem vorzeitigen Rentenbeginn evtl. mit Abschlägen zu rechnen.
Die gewünschte Änderung können Sie formlos mit Beilegung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises schriftlich beantragen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung