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Experten-Antwort

Rentenantrag für Rente mit 63, Arbeitsvertrag läuft im Moment noch

von Hoffmann24.07.2014 | 14:58
1302 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mann, 1949 geb. 48 Arbeitsjahre, stellte Antrag für die neue Rente mit 63 im Mai zum 01.07.14. Da er nicht wusste ob die Rente bewilligt wird, hat er seinen Arbeitsvertrag der bis Ende Okt. 14 läuft nicht gekündigt. Er arbeitet 25 h in der Woche. Mit gültigen Arbeitsvertrag und damit Mehrverdienst über die 450 Euro-Grenze steht ihm die Rente nicht zu laut telefonischer Auskunft seiner Bearbeiterin bei der Rentenversicherung. Was soll er tun? Sein Jahresurlaub beginnt ab 2.8. , ist also auch noch nicht abgegolten. Mit freundlichen Güssen E.Hoff

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage wurde bereits beatwortet.

Erst ab der Regelaltersgrenze, also in Ihrem Fall mit 65 Jahren und drei Monaten, kann Ihr Mann unbegrenzt hinzuverdienen.

Sie Infoheft der Deutschen Rentenversicherung:

http://www.google.de/url?url=http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/63761/altersrentner_hinzuverdienst.pdf&rct=j&frm=1&q=&esrc=s&sa=U&ei=tfTRU_GYA8bVOYGXgaAD&ved=0CBQQFjAA&usg=AFQjCNERcmWjbdFKXDi2YNb9yVqMSUmqdw

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Frage wurde bereits beatwortet.

Erst ab der Regelaltersgrenze, also in Ihrem Fall mit 65 Jahren und drei Monaten, kann Ihr Mann unbegrenzt hinzuverdienen.

Sie Infoheft der Deutschen Rentenversicherung:

http://www.google.de/url?url=http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232606/publicationFile/63761/altersrentner_hinzuverdienst.pdf&rct=j&frm=1&q=&esrc=s&sa=U&ei=tfTRU_GYA8bVOYGXgaAD&ved=0CBQQFjAA&usg=AFQjCNERcmWjbdFKXDi2YNb9yVqMSUmqdw

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6 Antworten

Schadeam 24.07.2014 | 16:43
Wann genau hat er Geburtstag? Erst. Ab 65+3 darf neben der Rente unbegrenzt zuverdient werden. So gesehen war es relativ blöd die AR zum 01.07. zu beantragen und andererseits bis Oktober weiterzuarbeiten - da hätte man sich auch im Mai schon schlau machen können.......
W*lfgangam 24.07.2014 | 19:33
Hallo Hoffmann, wenn er nicht mal einen Teilrentenanspruch hat, muss er sein Arbeitsverhältnis ja 'irgendwie' vorzeitig beenden, um in die Rente zu kommen. Er soll mal mit seinem Betrieb klären, wie lange die Urlaubsansprüche reichen und dann versuchen, das Beschäftigungsverhältnis danach aufzulösen - ggf. bestehen die aber darauf, dass er bitteschön die Kündigungsfristen einzuhalten hat (sofern sie ihn vielleicht zwecks Einarbeitung eines Nachfolgers noch brauchen). Auch eine sofortige einvernehmliche Beendigung wäre möglich mit Abfindung des Urlaubsanspruches, wenn der Betrieb mitspielt. Wie gesagt, er muss zwingend das Gespräch mit der Personalstelle suchen (hat er das nicht mal vorher, vor seinem Rentenantrag, getan?). Und sooo schlimm wären die paar Tage bis Ende Oktober ja nun wirklich nicht. Gruß w.
MBam 24.07.2014 | 22:05
Wenn jemand so blauäugig in Richtung Rente startet, muss man sich über nun entstandene Stolperstellen absolut nicht wundern! Die Rente 63 wurde schon mit dem Koalitionsvertrag vom vergangenen Jahr angesprochen, der erste Referentenentwurf zum RLV-Gesetz stammt vom 17.01.2014 und die erste Kabinettsvorlage vom 27.01.2014. Wenn man diesbezüglich (Rente63) Ambitionen hat, konnte man sich wahrlich ausreichend, langfristig und umfassend darauf vorbereiten. Sorry, auch hier gilt offenbar:"Wer zu spät kommt . . . " Hier hilft wahrscheinlich nur ein goodwill des Arbeitgebers, was aber noch nicht verloren zu sein scheint, denn der AG konnte sich echt erst ein exaktes Bild machen, als das Gesetz am 26.06.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Feliam 25.07.2014 | 07:22
Das einfachste ist, er verschiebt den Rentenbeginn auf den 01. November und alles ist gut.
MitLeseram 25.07.2014 | 14:19
------------------------------------------------------------ Wie kann Mann/Frau mit Jahrgang 1949 einen Rentenantrag für 63 jähr. einreichen........ ? MfG
W*lfgangam 25.07.2014 | 15:34
...weil er das hier erforderliche _Mindestalter_ für die 'neue' Rente erreicht hat ;-) Gruß w.
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