Sehr geehrte Frau Ronja,
bezüglich Ihrer Fragen die Krankenkasse betreffend, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber direkt dorthin.
Da Sie bereits bei Rentenantragstellung angeben sollten, ob eine Aufforderung der Krankenkasse vorliegt, empfiehlt es sich den Rentenversicherungsträger zu informieren.