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Experten-Antwort

Rentenantrag im Ausland

von Marion Torgany03.06.2021 | 16:24
105 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag. Da mein Mann, der eine kleine Altersrente bezog, kuerzlich verstorben ist, versuche ich Witwenrente zu beantragen. Ich komme aber mit den Rentenformularen ueberhaupt nicht klar. Ich lebe im Ausland, Panama, und laut Expertenrat sollte ich mich an die deutsche Botschaft wenden um Hilfe beim Ausfuellen der Formulare zu erhalten und um die Personenstandsdaten bestaetigen zu lassen. Die deutsche Botschaft hier fuehlt sich aber offensichtlich nicht zustaendig. Was tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion Torgany,

„Siehe hier“ und „W°lfgang“ haben Ihnen aus meiner Sicht bereits sehr ausführlich zutreffende Tipps und Hinweise gegeben. Dem kann ich mich letztlich nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Eigenbemühungam 03.06.2021 | 17:17
Wie wäre es denn sich Gedanken zu machen, wie man seine Ansprüche in Deutschland geltend macht, bevor man ins Ausland zieht? Was heißt denn konkret, die Deutsche Botschaft fühlt sich nicht zuständig und was genau können Sie selber nicht ausfüllen? Dann werden Sie mal etwas konkreter und Sie können auch hier Ausfülltipps bekommen. Zunächst sollten Sie sich aber selber bemühen die Formulare so weit als möglich auszufüllen. Ist ja kein Hexenwerk.
Siehe hieram 03.06.2021 | 17:42
Sie können den Antrag auch online stellen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Online-Too… Während des Ausfüllens werden hier auch ergänzende Erläuterungen gegeben. So dass Sie das eigentlich auch 'schaffen' sollten. Oder hören Sie sich auch noch mal in Ihrem Freundes-/Bekanntenkreis um, wer Ihnen sonst dabei helfen kann. Einige Formulare (z.B. beglaubigte Sterbeurkunde oder Ihre Personenstandsdaten) werden Sie wohl aber tatsächlich bei der deutschen Botschaft anfordern müssen.
W°lfgangam 03.06.2021 | 19:20
Hallo Marion Torgany, natürlich ist auch die D-Botschaft 'zuständig', Ihren Rentenantrag entgegenzunehmen und sei es nur, im Mindesten einen 'Kurzvermerk' darüber an die DRV weiterzuleiten, um das formlose Rentenverfahren zu dokumentieren. Problem: die haben keine Ahnung/wurden damit bisher nie konfrontiert ...Beschwerde ans Auswärtige Amt?! ;-) https://www.auswaertiges-amt.de/de Alternativ - zum Vorschlag oben - können Sie auch die Formulare (R0500, R0660, R0810 als PDF runterladen, soweit möglich ausfüllen, an die zuständige DRV via Post oder E-Mail erstmal abschicken. Was dann noch fehlt (ggf. Zahlungsformular für Auslandsüberweisung, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, amtliche Bestätigungen ...) wird von der DRV detailliert nachgefordert. Und erforderliche Bestätigungen/Beglaubigungen hat die dtsch. Auslandsvertretung dann schlicht abzusiegeln. Sofern Sie in D noch Kontakte haben, können Sie die mittels Vollmacht auch beauftragen, die Witwenrente in D für Sie zu beantragen. Ist für die/für Sie/eine örtliche Stelle zur Antragsaufnahme, aber meist ein sehr mühsamer Weg, weil dann alles was fehlt, zwischen Bevollmächtigten + Ihnen erstmal rückkommuniziert werden muss. > Die deutsche Botschaft hier fuehlt sich aber offensichtlich nicht zustaendig. Zeigen Sie denen die dtsch. Rechtsvorschriften (SGB 1, § 16), sind in Panama vielleicht in Vergessenheit geraten ;-) "(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen." https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html Gruß w.
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