Hallo,
im Bereich des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Deutsche Rentenversicherung keine Rechtsberatung leisten. Es kann Ihnen nur empfohlen werden sich von Ihrer Krankenkasse beraten zu lassen bzw. einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Sollte Ihr behandelnder Arzt in Ihrem Auftrag Widerspruch erhoben haben, so empfehlen wir Ihnen diesem eine Vollmacht zu erteilen.
Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.