Hallo Jupp,
die Krankenkassenmeldung (R0810) geht direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse. DIESE wertet Ihre Angaben aus und prüft, ob Sie als Rentner Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden können/bleiben, mit welchem Status (pflicht- oder freiwillig versichert), oder weiterhin eine privaten oder Auslandskrankenversicherung bestehen bleibt.
Dafür sind die Daten der Krankenkassen der letzten Hälfte Ihres Krankenversicherungslebens entscheidet - pauschal wird daher die Zeit ab 01.01.1989 bis heute abgefragt.
> Nun gibt es ja gelegentlich bei Formularen von Behörden Fragen, deren Sinn sich nicht erschließt.
Dafür hält die DRV das Merkblatt zum Vordruck R0810 -> R0815 bereit, das die Bedingungen zur KVdR/Hintergründe der Fragen ausführlich erklärt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html
> Im Formular R0100 wäre unter Punkt 9.4 ein Hinweis über die Konsequenzen einer Hochrechnung angebracht.
Seite 25 des R0100 enthält die entsprechende Hinweise/Konsequenzen. Da finden Sie auch den Sie verpflichtenden Hinweis, dass Sie das Merkblatt R0215 zur KVdR gelesen haben.
Sollten Sie den Antrag online ausfüllen, erhalten Sie auch hier alle Hinweise, die Sie nachgefragt haben!
Mit Rentenantragsvordrucken/dem eigenen Versuch, kann man viel Spaß haben /viel verkehrt machen /die Sachbearbeitung zu vielen/zeitraubenden Nachfragen animieren. Der schnellste Weg + alles richtig ausgefüllt geht über die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus ...die wuppen den einfachen Rentenantrag in 15 Min weg, da sich bereits 95 % der Antworten aus der vorhanden Datenlage ergibt ;-)
Gruß
w.