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Experten-Antwort

Rentenantrag - Krankenkasse - Hochrechnung

von Jupp09.09.2019 | 16:32
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10 Antworten

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Hallo, ich vergnüge mich gerade mit dem Antrag auf Versichertenrente. Nun gibt es ja gelegentlich bei Formularen von Behörden Fragen, deren Sinn sich nicht erschließt. Ich stolpere in dieser Kategorie über die Angaben der Krankenkassen der letzten 30(!) Jahre. Mein Rentenkonto ist bis Dezember 2018 geklärt, wofür also sind die Angaben der Krankenkassen der letzten 30 Jahre noch erforderlich? Im Formular R0100 wäre unter Punkt 9.4 ein Hinweis über die Konsequenzen einer Hochrechnung angebracht. So sind mir diese Konsequenzen nur durch mein gelegentliches Mitlesen in diesem Forum glücklicherweise bekannt. Gruß Jupp

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Jupp,

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9 Antworten

suchenwiam 09.09.2019 | 18:56
Zur Hochrechnung: da war ich mir auch nicht sicher, habe sie aber angekreuzt, zur Beschleunigung des Antragsverfahrens. Vielleicht ist dadurch der leichte Schlupf in meinen persönlichen Entgeltpunkten zu erklären: - Stand nach letzter frw. Beitragseinzahlung: 46.9052 - Stand nach gültigem Rentenbescheid: 46.9011 - Differenz 0.0042 - mal akt.Rentenwert 33.05 = 0.14€ / Monat Das werde ich verschmerzen können... ;^)
suchenwiam 09.09.2019 | 19:54
Hallo W°lfgang, für meinen R0100 bin ich 4 Monate vor Fälligkeit zur städtischen Beratungsstelle gegangen. Im Vorraum hingen schon Schilder: "Wartezeit auf Rentenantragsberatung derzeit 12 Wochen!" (also 3mo). Als Alternative wurde empfohlen, den R0100 unberaten auszufüllen, habe ich gemacht, am nächsten Tag eingereicht, ging (samt Validierung Perso und Geburtsurkunden der Kinder) in knapp 1h. Bescheid rechtzeitig ergangen, 2 Wochen später noch einer (netto -22€), weil die DRV Bund sich bei meinen frw.Beiträgen verrechnet hatte... Aber letztlich hat dieser Workaround funktioniert :)
?????am 09.09.2019 | 16:37
Nicht die Rentenversicherung will die Angaben der Krankenkassen der letzten 30 Jahre wissen, sondern Ihre Krankenkasse. Der R0810, welchen Sie ausfüllen, geht direkt an Ihre (letzte) Krankenkasse. Die klären die Voraussetzungen der KVdR. Der Rentenversicherung ist es gelinde gesagt egal, was Sie da rein schreiben.
W°lfgangam 09.09.2019 | 19:15
Hallo Jupp, die Krankenkassenmeldung (R0810) geht direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse. DIESE wertet Ihre Angaben aus und prüft, ob Sie als Rentner Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden können/bleiben, mit welchem Status (pflicht- oder freiwillig versichert), oder weiterhin eine privaten oder Auslandskrankenversicherung bestehen bleibt. Dafür sind die Daten der Krankenkassen der letzten Hälfte Ihres Krankenversicherungslebens entscheidet - pauschal wird daher die Zeit ab 01.01.1989 bis heute abgefragt. > Nun gibt es ja gelegentlich bei Formularen von Behörden Fragen, deren Sinn sich nicht erschließt. Dafür hält die DRV das Merkblatt zum Vordruck R0810 -> R0815 bereit, das die Bedingungen zur KVdR/Hintergründe der Fragen ausführlich erklärt: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… > Im Formular R0100 wäre unter Punkt 9.4 ein Hinweis über die Konsequenzen einer Hochrechnung angebracht. Seite 25 des R0100 enthält die entsprechende Hinweise/Konsequenzen. Da finden Sie auch den Sie verpflichtenden Hinweis, dass Sie das Merkblatt R0215 zur KVdR gelesen haben. Sollten Sie den Antrag online ausfüllen, erhalten Sie auch hier alle Hinweise, die Sie nachgefragt haben! Mit Rentenantragsvordrucken/dem eigenen Versuch, kann man viel Spaß haben /viel verkehrt machen /die Sachbearbeitung zu vielen/zeitraubenden Nachfragen animieren. Der schnellste Weg + alles richtig ausgefüllt geht über die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus ...die wuppen den einfachen Rentenantrag in 15 Min weg, da sich bereits 95 % der Antworten aus der vorhanden Datenlage ergibt ;-) Gruß w.
W°lfgangam 09.09.2019 | 20:29
Hallo suchenwie, > für meinen R0100 bin ich 4 Monate vor Fälligkeit zur städtischen Beratungsstelle gegangen. Dürfte allgemein viel zu spät sein - die Nachfragen/Termine explodieren in diesem Jahr (so auch mein Ergebnis einer kürzlichen Rundumnachfrage im eigenen Bundesland aus besonderem Anlass - betrifft DRV wie VA gleichermaßen) ...6 Monate vorher sollte das Minimum sein. GRAUENVOLL/ohne weiteren Kommentar ... Ja, wenn man ein 'Renten-Gen' hat/Vordrucke lesen/ausfüllen kann, sind diese Anträge ein Leichtes :-)) Zudem wird die Antragsstelle entlastet/ich kann das selber ...bleibt zu hoffen, dass mehr Ihren Weg gehen ;-) Sie beteiligen sich schon sehr lange am Rentenforum/ich will mehr wissen, insofern haben Sie durch die Ihnen zugehenden Info's + Verfahrenswege einen qualitativen Vorsprung gegenüber den 'Nichtwissenden' erhalten, der sich jetzt für auszahlt – schnelle Abwicklung durch Eigeninitiative. Gruß w. PS: Alles Gute Ihnen für Ihre Rentenleben – und Sie wissen, nun haben Sie gar keine Zeit mehr / 24/7 aktiv *g
Juppam 10.09.2019 | 12:53
Danke für die Antworten. Gut, daß ich gelegentlich hier mitlese und deshalb nicht komplett hilflos bin. Termin (frühester verfügbarer) bei der DRV in Frankfurt in der letzten Oktoberwoche, Rente soll zum 01.02.2020 anfangen, das müßte ja hinhauen. Zumindest kann ich den großen Teil der Formulare schon mal vorbereiten.
Rentenschmiedam 10.09.2019 | 16:22
Zitat von Jupp anzeigenausblenden
Sparen Sie sich die Zeit. Rentenanträge sind wegen der Digitalisierung der Rentenversicherung nur noch online aufzunehmen. In der A+B-Stelle bringen Ihnen die Papierformulare dann wohl eher wenig. Mit besten Grüßen
suchenwiam 10.09.2019 | 16:55
Ich habe meinen R0100 klassisch auf Papier ausgefüllt, und er wurde fristgerecht beschieden. Das einzige, was nervte: auf jeder der dutzend Seiten musste ich meine Versicherungsnummer oben eintragen.. die Zeit spart man zumindest beim Online-Antrag. Aber die Alternative war eben: 3 Monate auf einen Antragstellungstermin warten, oder nach ein paar Stunden Heimarbeit und knapp 1h auf dem Amt den Antrag gestellt zu haben ;^)
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