Guten Abend, ich melde mich nochmal zu meiner Frage vom 5.9. Ich habe ja meinen Rentenantrag gestellt bei dem Rentenberater der Rentenvers. hier im Ort. Er meinte, da ich im Okt. noch eine kleine Einmalzahlung ( Weihnachtsgeld) bekomme, sollte der Ökt. hochgerechnet werden. In meinem Rentenantrag steht, mir ist bekannt, das sich eine Hochrechnung im Vergleich zu einer Berechnung der Rente auf Basis der tatsächlich erzielten Entgelte nachteilig auswirken kann. Oder ist es so wie Wolfgang am 5.9. geschrieben hat, egal wie, es geht nur um ein paar Cent. Danke ihnen für Antwort
jetzt stellt sich der Sachverhalt etwas anders dar, als hier nachgefragt:
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=32681
Die Aussage des Rentenberaters (Oktober hochrechnen) ist dann natürlich auch Quatsch, wenn Sie so gefallen sein sollte.
Also, Einmalzahlungen/Weihnachtsgeld bleiben im Rahmen der Hochrechnung außen vor. Sollen die bei der Rente mitberechnet werden, dann macht man _keine_ Hochrechnung. Da Sie eh 2 Monate Luft bis zum Rentenbeginn haben, können Sie auf die Hochrechnung verzichten - das tatsächliche Entgelt wird bis zum letzten Monat/Oktober erfasst und die Rente ist auch ohne vorlaufende Hochrechnung Ende Januar auf dem Konto.
Damit Sie eine Vorstellung haben, um welche Beträge es hier geht: ein Bruttobetrag von 1000 EUR führt nicht mal zu 80 Cent Netto-Monatsrente. Da aber zwischen Beschäftigungsende und Rentenbeginn 2 Monate Zeit liegen, können Sie beruhigt auf die Hochrechnung zugunsten des höheren Oktober-Gehalts verzichten – sind dann halt ein paar Cent mehr Rente :-)
Gruß
w.
Danke, es ist aber doch unterschrieben und der Antrag ist weg, ich kann doch jetzt nichts mehr ändern.
Setzen Sie ein kurzes Schreiben an die DRV auf: "Die im Rentenantrag erklärte Zustimmung zur Hochrechnung ziehe ich hiermit zurück. Berechnen Sie meine Rente bitte mit den tatsächlichen Entgelten bis Oktober 2016."
Ihrem Arbeitgeber machen Sie dann noch Dampf, dass er die Entgeltmeldung umgehend nach Abrechnung der Oktober-Zahlung an die DRV übermittelt.
Gruß
w.
Hallo Heidi M.,
ohne konkrete Entgeltangaben ist keine Aussage möglich, ob Sie mit der Hochrechnung oder mit der Berücksichtigung der tatsächlichen Entgelte den höheren Rentenbetrag erreichen. Die Hochrechnung für die Monate 08-10/2016 würde sich folgendermaßen ergeben:
(Entgelt 2015 x 5:12 + Entgelt 01 bis 07/2016):12 x 3
Die Entgeltabrechnung für August wird Ihnen sicherlich vorliegen, die Entgelten für 09 und 10/2016 erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Anschließend können Sie selbst vergleichen. Ein großer Unterschied ist nicht zu erwarten, wenn Sie auch 2015 Weihnachtsgeld erhalten haben. Sollten Sie die Hochrechnung nicht wünschen, reicht eine kurze schriftliche Nachricht an die Sachbearbeitung Ihrer Rentenversicherung.