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Experten-Antwort

Rentenantrag obwohl Antrag auf Behinderung noch läuft.

von Paule195019.05.2012 | 11:57
2226 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Partnerin(61) hat gerade einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung gestellt. Erfahrungsgemäß wird sich die Bearbeitung noch 5 - 6 Monate hinziehen. Anderseits will sie bereits vor dem Bescheid in Rente gehen. Wird der geringere Abschlag nach positiver Entscheidung über den Behinderungsantrag noch angepasst ? MfG Paule

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paule1950,

bei gleichem Rentenbeginn kann die die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch rückwirkend eingewiesen werden. Erforderlich sind aber die Angaben im Rentenantrag. Wird Schwerbehinderung zu einem Zeitpunkt nach Beginn der ersten Altersrente festgestellt, müßten die bezogenen Rentenbeträge zurückgezahlt werden.

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2 Antworten

Fritziam 19.05.2012 | 12:51
Machen Sie im Rentenantrag die Kreuze bei den Rentenarten die Sie beantragen. Wahrscheinlich einmal die Altersrente für Frauen und die Rente für Schwerbehinderte. Wenn dann über die Schwerbehinderung positiv entschieden wird, reichen Sie die Anerkennung an den RV-Träger nach und dann wird der geringere Abschlag berücksichtigt, und eine evtl. Differenz nachgezahlt.
W*lfgangam 19.05.2012 | 15:10
Hallo Paule1950, im Rentenantrag (Vordruck R100, Frage 10.4.3) wird genau die Frage für solche Fälle gestellt, ob die Schwerbehinderteneigenschaft beantragt worden ist - dann weiß der Rententräger Bescheid und verfährt, wie von Fritzi beantwortet. Gruß w.
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