Hallo Paule1950,
bei gleichem Rentenbeginn kann die die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch rückwirkend eingewiesen werden. Erforderlich sind aber die Angaben im Rentenantrag. Wird Schwerbehinderung zu einem Zeitpunkt nach Beginn der ersten Altersrente festgestellt, müßten die bezogenen Rentenbeträge zurückgezahlt werden.