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Rentenantrag, Reha

von Hennes23.08.2009 | 09:44
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3 Antworten

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Hallo, ich habe im Mai diesen Jahres eine Reha wegen eines Bandscheibenvorfalls (keine OP)gemacht. Vorher war ich über 4 Monate krankgeschrieben. Nach der Reha war ich fasst schmerzfrei, jedoch traten die Schmerzen nach Arbeitsaufnahme Anfang Juni wiederauf, sodaß ich mich eigentlich dringend in ärztliche Behandlung begeben müßte.Ich habe die Befürchtung,daß ich bei erneuter ArbeitsunfähigkeitdSchwierigkeiten mit meiner Krankenkasse bekomme. Schon während meiner letzten Arbeitsunfähigkeit hatte die Krankenkasse des öfteren bei mir angerufen und Fragen nach meinem Gesundheitszustand gestellt. Ich habe gehört, daß mich die Krankenkasse im Falle einer erneuten Arbeitsunfähigkeit sofort wieder auffordern kann, den Medizinischen Dienst aufzusuchen und einen Rentenantrag zu stellen. Da ich zu 50% schwerbehindert bin, könnte ich im Dezember 2010 ohne Abzüge in Rente gehen. Wie kann ich die Zeit bis dahin überbrücken ? Abzüge von 0,3 % pro Monat möchte ich wenn möglich vermeiden. Danke für Ihre Antworten Hennes

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Krankenkasse hat die Möglichkeit Sie zum Reha-Antrag, innerhalb von 10 Wochen, aufzufordern (§ 51 SGB V). Stellen Sie den Antrag nicht wird das Krankengeld eingestellt. Was dann daraus wird kann nur medizinisch geklärt werden!

2 Antworten

mabuam 23.08.2009 | 13:00
Hallo, ich würde auf keinen Fall einen weiteren Rehaantrag stellen, da dieser mangels Erfolg der letzten Reha vermutlich umgehend in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgedeutet werden darf. Und dan sind sie Erwerbsminderungsrentner bzw. werdemn in Altersrente mit den von Ihnen genannten Abzügen geschickt. M.E. bleibt nur der Weg über die Arbeit und die temporären Krankschreibungen.
Heinam 24.08.2009 | 11:48
Hallo Hennes, lass dich telefonisch keinesfalls auf Diskussionen mit Krankenkassenmitarbeitern ein ! Verweise stets auf deinen behandelnden Arzt, der den medizinischen Teil abdeckt und im Bedarfsfall Auskünfte erteilt. Es gehört mittlerweile zum Standardrepertoire, dass die KK den kranken Mitgliedern mächtig Druck machen, sobald sie aus der Lohnfortzahlung raus sind. Auch wenn dies vor dem Hintergrund eines "Krankenmanagements" vielleicht legitim ist, werden u. a. auch langjährige Beitragszahler zu vorschnellen Handlungen animiert und um den Lohn ihrer langen Beitragszahldauer gebracht und müssen ggf. unberechtigterweise Rentenabschläge hinnehmen. Hier heißt es einfach Nerven bewahren.
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