Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo „Sunny“,
die Prüfung der 9/10-Deckung inkl. Feststellung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner nimmt die zuletzt zuständige gesetzliche Krankenkasse in eigener Zuständigkeit vor. Insofern empfehlen wir Ihnen sich mit der zuletzt zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindungen zu setzen. Dort sollten Sie um Klärung/Beratung bitten, ob Ihre Überlegungen (hinsichtlich eines möglichen Wechsels und Erfüllen der 9/10-Deckung) zutreffen sind.
Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von „W*lfgang“ an. Hinsichtlich des Rentenbeginns ist es unproblematisch, wenn Sie Ihren Rentenantrag direkt nach Erreichen des 67. Lebensjahres (innerhalb der 3-Kalendermonatsfrist) stellen. Aus Sicht der Rentenversicherung ergäben sich insofern keine Nachteile.
MfG
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