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Experten-Antwort

Rentenantrag stellen

von Fragender15.08.2014 | 01:12
1122 Ansichten
2 Antworten

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Durch meine Schwerbehinderung ist es möglich dass ich zum 01.01.2016 mit einem Abschlag in Rente gehen kann. Wann kann ich frühstens bzw. wann muss ich spätestens den Antrag stellen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In der Praxis stellt man den Rentenantrag drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, um eine Nahtlosigkeit der Einkünfte zu haben. Sie können den Antrag bis spätestens drei Monate nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen stellen, um diese dann rückwirkend zu erhalten.

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1 Antworten

Jonasam 15.08.2014 | 06:59
Hallo Fragender, den Rentenantrag sollten Sie ca. drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Also Ende September - Anfang Oktober. Sollte Ihr Versicherungskonto noch nicht geklärt sein (Lücken im Konto usw.), dann sollten Sie in Kürze einen Kontoklärungsantrag stellen. Damit verkürzen Sie die Bearbeitungszeit des Rentenantrages, da dann keine großen Ermitllungen mehr vorgenommen werden müssen. MfG Jonas
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