Hallo Lena,
bei dem Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht es darum aus medizinischer Sicht festzustellen, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt. Hierbei ist zwischen zwei Abstufungen zu Unterscheiden:
- volle Erwerbsminderung (Erwerbsfähigkeit liegt unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und
- teilweise Erwerbsminderung (Erwerbsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt).
Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen ist unschädlich. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt aktuell bei monatlich 450 Euro. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die über 450 Euro monatlich liegen, zu berechnen.
Inwieweit eine selbstständige Tätigkeit Auswirkungen bei der Agentur für Arbeit hat, müssen Sie dort erfragen.