Hallo,
ich bin im August ausgesteuert worden und habe mich arbeitslos gemeldet. Die Agentur hat mich aufgefordert eine med. Reha bzw. einen Rentenantrag zu stellen, was ich auch getan habe. Ich sei weniger als 15h/Woche arbeitsfähig. Allerdings habe ich noch keine Rückmeldung von der Rentenkasse erhalten.
Nun habe ich die Möglichkeit einer freiberuflichen Tätigkeit, die nicht mehr als ca. 5 Stunden in der Woche an Zeit in Anspruch nehmen würde.
Ist es möglich, dass ich diese Tätigkeit ausübe, ohne dass ich "Stress" bei der Agentur oder der Rentenversicherung bekomme? Mehr als 165€ im Monat würde ich dabei auch nicht verdienen.
Vielen Dank für Ihre Antworten und herzliche Grüße,
Lena
Hallo Lena,
bei dem Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit geht es darum aus medizinischer Sicht festzustellen, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung vorliegt. Hierbei ist zwischen zwei Abstufungen zu Unterscheiden:
- volle Erwerbsminderung (Erwerbsfähigkeit liegt unter drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) und
- teilweise Erwerbsminderung (Erwerbsfähigkeit zwischen drei und unter sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt).
Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen ist unschädlich. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt aktuell bei monatlich 450 Euro. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die über 450 Euro monatlich liegen, zu berechnen.
Inwieweit eine selbstständige Tätigkeit Auswirkungen bei der Agentur für Arbeit hat, müssen Sie dort erfragen.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Momentag interessiert es mich allerdings hauptsächlich, wie die Sachlage aussieht, wenn man noch ALG I bezieht und schon einen Rentenantrag gestelllt hat.
Herzliche Grüße,
Lena