Hallo User Wulf,
inwieweit ein Kind als Stiefkind bei der Pflegeversicherung anerkannt wird, kann in diesem Forum nicht geklärt werden. User Schröder hat die gesetzlichen Voraussetzungen zitiert, aber eine endgültige Antwort erhalten Sie nur von Ihrer Pflegekasse, die der gesetzlichen Krankenkasse angegliedert ist.