Hallo liebe User!
Beim Rentenantrag wird im Rahmen der KVdR nach Kindern gefragt. Hier sind auch Stiefkinder anzugeben.
Bis zu welchem Alter müssen denn die Stiefkinder in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen worden sein, damit das auch bei der Berechnung der Pflegebeiträge berücksichtigt wird?
Oder spielt das Alter des Stiefkindes und die Aufnahme in den gemeinsamen Haushalt gar keine Rolle, z.B. bei einem 30-jährigen Kind, dessen Vater erst im höheren Alter eine kinderlose Frau geheiratet hat?
Wird bei Rentenbeginn der Ehefrau trotzdem der ermäßigte Pflegebeitrag aufgrund des schon erwachsenen Stiefkindes zu Grunde gelegt?
Vielen Dank für Eure Antworten.