Ich habe folgendes Problem:
Bin 72 Jahre alt und habe es am 65 Geburtstag verpasst, einen Rentenantrag zu stellen, weil ich der Meinung war, keinen oder nur minimalen Anspruch auf Rente zu haben, weil ich gut 30 Jahre selbständig war und in dieser Zeit keine Beiträge geleistet habe und außerdem 1987 geschieden wurde und einen Teil der erworbenen Ansprüche auf den ehemaligen Ehepartner übertragen wurde. Von der Knappschaft habe ich bei erreichen des Rentenalters 65 nach meiner Erinnerung auch keine Benachrichtigung über Ansprüche erhalten.
Nunmehr habe ich auf anraten meines Bruders einen Antrag gestellt und zu meinen Erstaunen einen Bescheid über 788 € Altersrente sowie 57 € Zuschuss zur PKV beginnend zum 1.10.2016 erhalten.
Auf anraten eines Freundes habe ich gegen den Rentenbeginn 1.10 2016 Widerspruch eingelegt und beantragt, den Beginn rückwirkend auf den 1.10 2009 festzusetzen, weil ich damals nur deshalb keinen Antrag gestellt habe, weil ich der Ansicht war keine Ansprüche zu besitzen und von der Knappschaft auch keine anderslautende Benachrichtigung erhalten habe.
Ist dieser Anspruch berechtigt?
Sollte ich einen Rentenfachmann einschalten?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für entsprechende Hinweise.