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Experten-Antwort

Rentenantrag - Versicherungszeiten Krankenkasse

von Susanne13.12.2017 | 11:50
1285 Ansichten
3 Antworten

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Nachtrag zur Frage "Bearbeitungszeiten" In dem Rentenantrag wird nach den Versicherungszeiten in der Krankenkasse ab 1989 gefragt. Ich kann Ende der 80er -Anfang der 90er Jahre über 2 Jahre keine schriftliche Bestätigung der Krankenkasse vorlegen (im Zeitraum familienversichert). Auf Nachfrage bei der Krankenkasse hat man mir nicht viel Hoffnung gemacht, eine Bestätigung für diese Zeit zu erhalten aufgrund der damals fehlenden EDV. Während eines Beratungstermin der DRV sagte man mir, dass eine schriftliche Bestätigung der Kasse auch nicht nötig sei, sondern lediglich die von mir gemachten Angaben ausreichen würden. Wird das von Ihnen bestätigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susanne,

„Schade“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 13.12.2017 | 11:59
Für den Rentenantrag reichen in der Tat Ihre Angaben (da muss nicht für jede Angabe ein Beweis vorgelegt werden). Ob die Prüfung der Vorversicherungszeit bei der Kasse dann vielleicht "kritisch" wird, ist letztlich nicht Sache der DRV und dieses Forums.......vielleicht sind die Vorversicherungszeiten auch so erfüllt - aber das hat die Kasse zu prüfen.
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