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Experten-Antwort

Rentenantrag vom Arbeitsamt gestellt ohne mein wissen

von Luna31.01.2020 | 07:09
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6 Antworten

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Guten Morgen. Ich wurde im September von der Krankenkasse ausgesteuert. Ab da an lief es über das Arbeitsamt nahtlosigkeitsrecht. Am 01.10 habe ich die ganzen Schreiben vom Amt erhalten. Also die Bescheide und wie sich die Summe zusammen setzt. Ich hatte im August bereits ein Antrag auf reha über die kk gestellt. Dieser wurde abgelehnt, da ich nicht reha fähig bin. Am 13.12 habe ich ein Schreiben von der Rentenkasse erhalten, dass mein Antrag auf reha stattgegeben wird. Auf mein Nachfragen wurde mir mitgeteilt das das Arbeitsamt am 01.10 den Antrag gestellt hat. Also am gleichen Tag als sie mir die Bescheide geschickt haben. Nun zu meiner Frage. Dürfen die einen Antrag stellen ohne mein Wissen und ohne meine Unterschrift? Was kann ich nun machen wenn die das hätten garnicht machen dürfen? Danke und ein angenehmes Wochenende

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

grundsätzlich hat die Agentur für Arbeit die Personen mit geminderter Leistungsfähigkeit unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Stellt sie diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt die leistungsgeminderte Person den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ein Ruhen wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht setzt voraus, dass die Agentur für Arbeit den Antragsteller bzw. Leistungsempfänger in einem in § 145 Abs. 2 definierten Verfahren unter Fristsetzung aufgefordert hat, an der Feststellung der Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger mitzuwirken. Dazu gehört eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung.

Daraus schlussfolgernd sollten Sie anhand Ihrer Unterlagen prüfen, was im Vorfeld durch Sie unterschrieben wurde und ob in den Antragsunterlagen das Thema Reha aufgeführt ist.

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5 Antworten

Antwort am 31.01.2020 | 08:11
Ja, dass darf die AfA. Wie Sie an dem Bescheid sehen, sieht die RV Sie ja auch als rehabedürftig an. Was spricht denn dann dagegen und wo ist Ihr Problem? Eine Reha soll Ihnen schließlich helfen und nicht schaden. Wenn Sie nicht rehafähig sein sollten, muss Ihnen das ärztlich bescheinigt werden, was aber nur eine Momentaufnahme ist und keinen Freibrief darstellt. Letztendlich müssen Sie das Problem mit der Antragstellung ohne Ihr Wissen aber mit der AfA und nicht mit der RV klären.
Schoenschiefam 31.01.2020 | 10:49
Nein darf es nicht! Noch leben wir nicht in einem solchen totalitären Staat, wo der Bürger unmündig ist. Ohne ihre Zustimmung darf das Arbeitsamt keinen Rentenantrag stellen etc. Haben Sie hier eine Zustimmung gegeben? Wenn nein, ab zum Anwalt und mal wieder ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Kaiseram 31.01.2020 | 12:22
Zitat von Schoenschief anzeigen
Ohne ihre Zustimmung darf das Arbeitsamt keinen Rentenantrag stellen etc. Haben Sie hier eine Zustimmung gegeben? Wenn nein, ab zum Anwalt und mal wieder ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.[/quote Schießt Du auch mit Kanonen auf Spatzen?
KuKam 31.01.2020 | 15:00
Sofern Sie alle Unterlagen die Sie unterschrieben haben in Kopie haben, sollten Sie diese noch einmal durchgehen. Die AfA packt immer mal wieder ein Dokument "Antrag auf Leistungen zur med. Rehabilitation" dazu, welches man schnell unterschreibt wenn man nicht aufpasst. Und schwupps, hat man die AfA beauftragt einen Reha-Antrag zu stellen.
Schon wiederam 31.01.2020 | 19:23
Zitat von Schoenschief anzeigen
Da ist er ja wieder. Keinerlei rentenrechtliche Ahnung und imme Verweis auf einen Anwalt. Wird Ihnen das nicht langsam selbst zu dumm? Von Ihnen leben vermutliche ganze Anwaltskanzleien.
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