Rentenantrag / Wartezeit

von
Wartezeit zur Erwerbsminderungsrente

Im März diesen Jahres wurde der Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderung gestellt - aktuell kommt es zu einer Facharzteinladung zu einem Termin im November 2021 - hier fordert scheinbar die RV nochmals eine aktuelle Begutachtung an, obwohl entsprechende Befunde - insbesondere auch von schwerwiegenderen Erkrankungen mit eingereicht wurden. Ist eine solche "Wartezeit" (März bis November + dann noch erfolgender weiterer Bearbeitung) angemessen und zulässig?

von
Warti Wartmann

Zitiert von: Wartezeit zur Erwerbsminderungsrente
Im März diesen Jahres wurde der Rentenantrag wegen voller Erwerbsminderung gestellt - aktuell kommt es zu einer Facharzteinladung zu einem Termin im November 2021 - hier fordert scheinbar die RV nochmals eine aktuelle Begutachtung an, obwohl entsprechende Befunde - insbesondere auch von schwerwiegenderen Erkrankungen mit eingereicht wurden. Ist eine solche "Wartezeit" (März bis November + dann noch erfolgender weiterer Bearbeitung) angemessen und zulässig?
Ja. Was sollten denn Ihrer Meinung nach die Konsequenzen sein, wenn dies nicht so wäre? Mancheiner braucht mit allem drum und dran Jahre, bis es entschieden ist.

Experten-Antwort

Hallo Wartezeit zur Erwerbsminderungsrente,

grundsätzlich gibt es keine konkrete gesetzliche Frist, innerhalb derer zwingend über einen Rentenantrag zu entscheiden ist. Allerdings erscheint mir die Wartezeit für den Gutachtertermin doch ungewöhnlich lang. Hier sollten Sie nochmals Kontakt mit dem Facharzt und/oder ggf. auch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen und um eine kurzfristigeren Gutachtertermin bitten.

von
Kkkk

Was aus Ihrer Sicht so schwerwiegend ist muss es nicht aus Sicht einer EM sein.

Weiterhin haben Sie sicher kein aktuelles sozialmedizinisches Gutachten vorgelegt.

von
Schlaubi

Zitiert von: Experte/in
Hallo Wartezeit zur Erwerbsminderungsrente,

grundsätzlich gibt es keine konkrete gesetzliche Frist, innerhalb derer zwingend über einen Rentenantrag zu entscheiden ist. Allerdings erscheint mir die Wartezeit für den Gutachtertermin doch ungewöhnlich lang. Hier sollten Sie nochmals Kontakt mit dem Facharzt und/oder ggf. auch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger aufnehmen und um eine kurzfristigeren Gutachtertermin bitten.


Lieber Experte, anscheinend haben Sie keine Ahnung von der Länge der Gutachterterminen. Manche DRVen haben für bestimmte Fachrichtungen eine Wartezeit von über 12 Monaten. Hier hilft auch keine Bitte um einen schnelleren Termin...

Experten-Antwort

Guten Morgen an alle Teilnehmenden des Forums,
bitte beachten Sie die Netiquette und gehen Sie respektvoll miteinander um. Ich habe zwei unpassende Beiträge entfernt.
Mit besten Grüßen
Ihr Admin

von
Roman

Hallo ich habe vom meinem Arzt erfahren, das die RV derzeit einen Mangel an externen Gutachtern hat. Deshalb könnte es solange dauern bis Sie einen Termin erhalten.
Ist nur eine Vermutung. Lg

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