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Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit ist leider abgelehnt

von Tim12.05.2012 | 13:24
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich bin Jahrgang 1958, und habe an einer LTA – Maßnahme zum Prüfmittelbeauftragten teilgenommen. Da mein Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat, habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit gestellt. Meine letzte Arbeit als Koordinator im Bereich Qualitätswesen konnte ich nur noch unter 3 Std. ausüben, das wurde durch einen Gutachter der durch die DRV festgestellt und bestätigt. Aber eine leichtere Tätigkeit wäre unter einen günstigen Heilungsprozess und gute Voraussetzungen und nach der Teilnahme an LTA evtl. möglich. Deshalb hatte man mir die LTA Maßnahme bewilligt. Jetzt habe ich auf meinen Antrag hin eine negative Antwort erhalten, denn die medizinischen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, ich könnte noch mindestens 6 Std. täglich als Prüfmittelbeauftrageter arbeiten. Ich finde das diese Arbeit eine unzumutbare Tätigkeit für mich darstellt, da mein Hauptberuf laut [R2.6.3.2 Verweisung im Mehrstufenschema für Angestellte] auf die 1 Stufe steht, und die Tätigkeit auf der man verweist auf letzte (4 ) Stufe steht. Beispiel: siehe Mehrstufenschema für Angestellte der DRV-Bund: -- Stufe 1: Angestellte mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium oder einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation bzw. leitende Angestellte, wie Bachelor, Meister und Techniker nun gleichgestellt. -- Stufe 2: -- Stufe 3: -- Stufe 4: Unausgebildete; wäre dann diese Tätigkeit auf der mich die DRV – Bund verweisen möchte. Denn folgende Voraussetzung sind nur nötig für die Teilnahme an den Prüfmittelbeauftragten, außer einem geübten Umgang mit Prüf- und Messmitteln sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig. Mit folgender Begründung „ Kam eine Erwerbsfähigkeit in dem bisherigen Beruf nicht mehr infrage, konnte der Versicherte vor einer Rentengewährung auf eine Erwerbstätigkeit in einem Verweisungsberuf verwiesen werden. Der Versicherte konnte nur auf Tätigkeiten seiner Stufe oder der nächstniedrigeren Stufe verwiesen werden. „ Zitat Ende !! Ich finde diese Tätigkeit als Prüfmittelbeauftragter als ein sozialer Abstieg und unzumutbar, und hätte gerne gewusst ob ich hier mit meinen Widerspruch recht erhalte und mir die volle Erwerbsminderungsrente nun von der DRV- Bund anerkannt wird ? Danke für Eure Anworten im Voraus !

7 Antworten

Timam 12.05.2012 | 17:02
Erwerbsstatus „ Vollzeit Beschäftigt „ Aber Aufgrund das sich meine Erkrankung in der letzten Zeit verschlechtert hat, schaffe ich es nicht mehr jeden Tag die vollen 7 Std. zu arbeiten, so das ich oft längere Pausen einlegen muss oder früher mit der Arbeit aufhören muss. Ich habe durch die VDK Akteneinsicht erhalten, und da stehen unter anderen drin das zwar meine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist jedoch der Versicherte noch in der Lage ist auf den allgemeinen Arbeitsmarktes unter den üblichen Bedingungen mindestens 6 Std. täglich zu sein. Und zwar in der zumutbaren Beschäftigung als Prüfmittelbeauftragter mindestens 6 Std. täglich. In den Gutachten das der Arzt beim den ich war und der durch die DRV-Bund beauftragt wurde stand, unter positives & negatives Leistungsbild das ich im stehen (zeitweise), gehen(zeitweise) und im Sitzen (zeitweise) nur noch leichte Arbeiten verrichten kann. Zeitweise sagt ja aus, dass man ca. 10% am Tag diese Tätigkeiten vorrichten kann, und das wären dann bei mir über den Tag verteilt noch 30 % an Tätigkeiten. Und was hat jetzt mehr gewicht bei der Beurteilung in meinen Rentenverfahren, das was im § 240 Abs. 2 SGB VI steht, das Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind, oder mein Recht auf „Verweisung im Mehrstufenschema für Angestellte“ Hierzu würde mich Eure Meinung sehr interessieren. Und was ist gemeint mit Deiner Frage „Wurde die LTA - Maßnahme im Rentenverfahren angeregt“ ??
-am 12.05.2012 | 14:57
Hallo Tim, ob Ihr Widerspruch Erfolg haben wird oder nicht, können wir hier nicht beurteilen, da hierfür eine Einsicht in Ihre Unterlagen notwendig wäre. Wie ist ihr derzeitiger Erwerbsstatus? Sind sie arbeitslos, arbeitsunfähig, ...? Wurde die LTA-Maßnahme im Rentenverfahren angeregt? Wie sieht Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus? Wir empfehlen Ihnen, Widerspruch einzulegen und Ihre Einwände bezüglich der Verweisungstätigkeit darzulegen. Die widerspruchsbearbeitende Stelle wird hierzu Stellung nehmen. Beantragen Sie Akteneinsicht. Ggf. können Sie auch Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter halten.
Claire Grubeam 12.05.2012 | 18:09
Wurde eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rentenverfahren angeregt? Die Deutsche Rentenversicherung würde möglicherweise eine Vermittlung in einen leidensgerechten Arbeitsplatz unterstützen? Sie werden hier im Forum keine wirklich weiterführenden Auskünfte zu Ihrer ursprünglichen Frage erhalten, da dafür detaillierte Aktenkenntnisse erforderlich sind. Legen Sie Widerspruch ein und lassen Sie die Sache durch den VdK im Widerspruchsverfahren oder im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens klären.
Fritzam 13.05.2012 | 11:18
Hallo Ich habe mal nachgedacht und Fehlendes selber eingesetzt, dabei kam ich zu dem Schluss: Sie waren ja mit der LTA-Maßnahme einverstanden und ... somit auch mit dem unqualifizierten Beruf ein Nein ihrerseits kann jetzt nur über gesundheitlich geht es nicht laufen zum Glück hatten sie ja der LTA nur aus gesundheitlichen Gründen zu gestimmt! Ich fürchte es wird nur über ein Gericht Laufen hoffentlich haben sie noch ein Anrecht auf Krankengeld und Nahtlosigkeits Krankengeld! VIEL GLÜCK!!! MfG Fritz
Timam 22.05.2012 | 20:02
Hallo, habe jetzt nachdem durch die VDK mein Widerspruch bei der DRV- eingegangen ist die Auffoderung erhalten das Formular R810 auszufüllen und an meine zuständige Krankenkasse zu schicken. Ist das jetzt ein gutes Zeichen im Hinblick auf meinen Rentenantrag ? Tim
W*lfgangam 23.05.2012 | 21:30
Hallo Tim, der Vordruck R810 ist lediglich der Meldevordruck über einen Rentenantrag an die gesetzliche Krankenkasse - ein notwendiger Zusatzvordruck, mehr nicht. Warum der erst jetzt kommt und nicht gleich mit dem Rentenantrag (Ausgangsbeitrag:" habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit gestellt.") komplett mit allen Vordrucken eingereicht/vorgelegt worden ist, kann ich nicht erkennen. Vielleicht fehlte er einfach wirklich nur und wurde nun nachgefordert - ein Indiz pro/kontra EM-Rente sehe ich da nicht. Der/die SachbearbeiterIn mag einfach die Vordruckschablone abgearbeitet haben ...da fehlt noch der R810. Gruß w.
Timam 25.05.2012 | 18:18
Hallo W*lfgang, Danke für Deine Anwort. Die Krankenkasse hat mir auch genau das geschrieben was auch Du geschrieben hast. Tim
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