1. Der Rentenbeginn ist abhängig vom Leistungsfall und der tatsächlichen Antragstellung. Der Leistungsfall wird anhand von ärztlichen Unterlagen (Begutachtungen etc.) bestimmt.
2. Um den Anspruch auch in der Höhe bestimmen zu können, ist ein formeller Antrag (zumindest für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) erforderlich.
3. Gleichzeitig sollten Sie einen Verschlimmmerungsantrag (Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung) stellen. Auch dieser Rentenbeginn richtet sich danach, wann der Antrag gestellt und der Leistungsfall eingetreten ist.
4. Damit keine Ansprüche verloren gehen, sollten Sie unverzüglich die entsprechenden Anträge stellen.