Ich war letztes Jahr 5 Wochen im Krankenhaus, danach mußte ich 4 Wochen zur Reha. Es wurde dort festgestllt, dass ich im Grundsatz nur noch 3-6 Std arbeiten kann. Ich wurde AU entlassen.
Nach einigen Wochen AU flatterte mir ein Schreiben der DRV ins Haus: Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe gilt als Rentenantrag, da bei Ihnen teilweise EM festgestellt wurde-
Ihrem Antrag können wir nicht entsprechen, da Sie trotz Aufforderung die Rentenantragsvordrucke nicht eingereicht haben.
Dies habe ich nicht getan, da sich miene Krankheit verschlimmert hat und ich auch weiterhin nicht arbeitsfähig war und bin. Was bringt mir da eine Teilrente außer finanziellem Verlust.
Jetzt läuft in Kürze mein Krankengeld aus und ich bin gezwungen einen Antrag auf volle EM zu stellen.
Ist das Datum des Antrags auf volle EM als Rentenbeginn gültig oder gilt schon der Beginn des Krankenhausaufenthalts bzw. der Reha als Rentengeginn. Oder kann ich das Datum dann frei wählen?