Hallo Willi0815,
ich bedauere, dass Sie in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt so negative Erfahrungen gemacht haben. Dem Beitrag von „Schade“ kann ich aber leider nur zustimmen. Letztlich kann ich Ihnen nur empfehlen, sich nochmals mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und hier eine Klärung herbeizuführen. Sollte sich dabei keine zufriedenstellende Lösung/Erklärung für das Problem finden, können Sie zunächst auch über eine schriftliche Beschwerde beim Rentenversicherungsträger reagieren. Als letztes Mittel wäre schließlich auch eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht denkbar.