Aufgrund eines Verkehrsunfalls im August 2014 und nach einer Anschlußreha möchte ich einen
- Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung- stellen. Der ausführliche Rehabericht liegt noch nicht vor. Der Arzt meinte ich könne noch bis zu 6 Std. eine leichte Tätigkeit ausüben.
Ich bin 4/64 geboren und erfülle die Rentenanwartschaft. Als gelernter Maurer kann ich in meinen alten Beruf nicht mehr arbeiten und kann mir auch nicht vorstellen dass ich über 3 Stunden eine Arbeit aufgrund meiner Handicaps ausüben kann. Vor dem Unfall war ich in ambulanter Behandlung aufgrund einer starken Depression. Hier liegt „nur“ ein Protokoll einer „starker Angstdepression“ aus der Reha vor. (Gutachten liegen nicht vor)
Da ich unsicher bin wünsche ich mir eine Hilfestellung beim Ausfüllen von unabhängigen Beratern. Dabei sind die Formulare der Rentenversicherung R210, R215 und R870 von mir auszufüllen. Die Formulare liegen mir vor und sind sehr umfangreich. Die Unterlagen soll ich Ende 01./2015 in der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorlegen.
1. Frage: An wen kann ich mich für das Ausfüllen der Formulare wenden?
2. Frage: Habe ich den richtigen Antrag? Ich möchte doch die volle Erwerbsminderung beantragen.
Laut Infobroschüre der DRV – Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle- steht geschrieben (Seite 13) „…können Sie nur noch eine Teilzeitarbeit …ausüben und sind Sie arbeitslos, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.“
Da ich in der Probezeit war wurde ich nach dem Unfall gekündigt.
3. Frage: Trifft diese Regelung der DRV in diesem Fall auf mich zu?
Ich freue mich auf Ihre Hilfe und
Gesundes Neues Jahr wünscht Steffi.64