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Experten-Antwort

- Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung

von steffi.6407.01.2015 | 23:43
2214 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Aufgrund eines Verkehrsunfalls im August 2014 und nach einer Anschlußreha möchte ich einen - Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung- stellen. Der ausführliche Rehabericht liegt noch nicht vor. Der Arzt meinte ich könne noch bis zu 6 Std. eine leichte Tätigkeit ausüben. Ich bin 4/64 geboren und erfülle die Rentenanwartschaft. Als gelernter Maurer kann ich in meinen alten Beruf nicht mehr arbeiten und kann mir auch nicht vorstellen dass ich über 3 Stunden eine Arbeit aufgrund meiner Handicaps ausüben kann. Vor dem Unfall war ich in ambulanter Behandlung aufgrund einer starken Depression. Hier liegt „nur“ ein Protokoll einer „starker Angstdepression“ aus der Reha vor. (Gutachten liegen nicht vor) Da ich unsicher bin wünsche ich mir eine Hilfestellung beim Ausfüllen von unabhängigen Beratern. Dabei sind die Formulare der Rentenversicherung R210, R215 und R870 von mir auszufüllen. Die Formulare liegen mir vor und sind sehr umfangreich. Die Unterlagen soll ich Ende 01./2015 in der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorlegen. 1. Frage: An wen kann ich mich für das Ausfüllen der Formulare wenden? 2. Frage: Habe ich den richtigen Antrag? Ich möchte doch die volle Erwerbsminderung beantragen. Laut Infobroschüre der DRV – Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle- steht geschrieben (Seite 13) „…können Sie nur noch eine Teilzeitarbeit …ausüben und sind Sie arbeitslos, gelten Sie als voll erwerbsgemindert.“ Da ich in der Probezeit war wurde ich nach dem Unfall gekündigt. 3. Frage: Trifft diese Regelung der DRV in diesem Fall auf mich zu? Ich freue mich auf Ihre Hilfe und Gesundes Neues Jahr wünscht Steffi.64

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zusätzlich zu den von Ihnen genannten Formularen (R210, R215, R870) werden noch folgende Formulare benötigt:

R100 (Antrag auf Versichertenrente)

R810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner)

Die drei Ihnen bereits vorliegenden Formulare (R210, R215, R870) sollten Sie versuchen möglichst vorzubereiten. Selbstverständlich können Sie noch offene Punkte Ende Januar mit Ihrem Berater besprechen.

Die Formulare R100 und R810 müssen Sie nicht unbedingt vorbereiten. Ihr Rentenantrag wird im Rahmen Ihres Beratungstermins elektronisch aufgenommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Berater sind Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an einen (kostenpflichtigen) privaten Rentenberater zu wenden.

2) Ja, es ist der richtige Antrag für die Rente wegen voller Erwerbsminderung

3) Im Rahmen des Rentenverfahrens wird geprüft, ob diese Regelung für Sie zutrifft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

PXYam 08.01.2015 | 09:41
Hallo Steffi, ich würde Dir eine Beratungsstelle der Rentenversicherung empfehlen. Vorab einen Termin ausmachen. Oder im Rathaus deiner Stadt/Gemeinde.
steffi.64am 08.01.2015 | 14:47
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sorry, blöde Frage... sind denn die Berater der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wirklich unabhängig? Und... Leider sind noch Fragen 2 und 3 offen. LG Steffi.64
W*lfgangam 08.01.2015 | 19:12
...die machen einem Berater ja auch die 'meiste' Arbeit bei diesen Anträgen ;-) Gruß w.
Platzverweisam 08.01.2015 | 18:59
Gegenfrage: Welches Interesse sollte ein Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung haben, Sie falsch oder unvollständig zu beraten? Zudem sind die Fragen in den Formularen vorgegeben und die Antworten geben Sie selbst, nicht der Versichertenberater! Letztlich ist das Ergebnis noch mehrfach im Rahmen des Widerspruchsverfahrens oder Verfahrens vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit überprüfbar. Selbstverständlich bleibt es unbenommen, 300 EUR für eine "Beratung" (oder mehr) bei einem Rentenberater oder Rechtsanwalt zu lassen, bevor der Leistungsantrag überhaupt gestellt worden ist.
steffi.64am 09.01.2015 | 14:55
Hallo, Hallo Natürlich vertreten der Berater die Interessen des AG (DRV) und da sind die Kosten ein entscheidener Punkt. Sicher verursacht der Berater durch eine "Falschberatung" weitere Aufwandskosten. Ich kann mir aber in diesen verschuldeten Staat vorstellen, rechtliche Ansprüche von Berechtigten zu umzuwälzen/zu sparen /hinauszuzögern. Ich wundere mich nur das der Berater der DRV als unabhängig erklärt wird. Sicher sind seine Gedanken positiv den Anspruchberechtigen zu Helfen und Ihre Erklärung auch logisch. Danke daür, trotz meiner Skepsis. Gesundtheit Euch allen sagt Steffi.64
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