Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenantrag zurück nehmen

von allukes19.08.2008 | 19:04
4652 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich, Frau, hatte die Vorraussetzung erfüllt mit 60 die Altersrente zu beziehen. Der Rentenbescheid wurde vorige Woche erteilt. Rentenbeginn ist auf den 1.11.08 festgelegt, mit 18 % Abzug. Nun hat mir übberraschend mein Arbeitgeber ein Angebot auf befristete Weiterbeschäftigung gemacht. Folgende Fagen:. Kann ich beantragen, dass der Rentenbescheid storniert wird? Kann ich nach Ablauf des befristeten Arbeitvertrages sofort einen neuen Rentenantag stellen? Werden die Prozentualen Abschläge, (03 % pro Monat) entsprechend berücksichtigt? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihen sehr dankbar. Mit frendlichen Grüßen H. S.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten auf jeden Fall die Aufnahme der Beschäftigung bzw. Weiterbeschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitteilen. Dann würde geprüft, ob Sie sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten. Nur dann würde der Rentenanspruch komplett entfallen. Ansonsten hätten Sie einen Teilrentenanspruch. Die Hinzuverdienstgrenzen könne Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.

Sie können aber auch den Rentenantrag solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist zurücknehmen. Sie werden dann so gestellt, als hätte es den Antrag nie gegeben. Diese Rücknahme ist allerdings nur während der Widerspruchsfrist möglich. Die Widerspruchsfrist beginnt drei Tage nach Zugang des Rentenbescheides und dauert einen Monat.

In beiden Fällen muss nach Beendigung der Beschäftigung ein komplett neuer Rentenantrag gestellt werden.

Vorteil, wenn der Rentenantrag zurückgenommen wird bzw. der Rentenanspruch komplett entfallen würde, wäre, dass für jeden Monat wo die Rente später beginnt, aber vor dem 65. Lebensjahr, die Rentenminderung sich um 0,3 Prozent verringern würde. Ab 65 hätten Sie dann Anspruch auf Ihrer ungekürzte Altersrente.

Für den Fall dass Sie eventuell einen Teilrentenanspruch hätten, dann würden Sie zu Ihrem Arbeitslohn noch die Teilrente erhalten. Allerdings würde dann aber nur für den Teil, der Rente, der nach Wegfall der Beschäftigung hinzukommt sich der Abschlag verringern. Für den übrigen Teil bleibt es bei der Kürzung von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Für diesen Fall, dass eine Teilrente gewährt wird, bräuchte kein neuer Rentenantrag mehr gestellt werden.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich hat Schade recht. Sie können einen gestellten Antrag, sogar nach Bescheiderteilung, bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist, zurücknehmen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides.

Allerdings kann es hiervon Ausnahmen geben, wenn Sie z.B. zur Antragstellung von einem anderen Sozialleistungsträger im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten aufgefordert worden sind. Das Standardbeispiel ist immer wieder, dass die Krankenkasse zur Rehaantragstellung aufgefordert hat und Sie bei der Umdeutung eines Rehaantrages in einen Rentenantrag kein Wahlrecht mehr haben. In derartigen Fällen, muss vor der Rücknahme eines Antrages die Zustimmung des Sozialleistungsträgers eingeholt werden.

3 Antworten

KSCam 19.08.2008 | 20:15
schnelle Antwort: für alle 3 Fragen "ja", zurückziehen können Sie den Antrag innerhalb der Widerspruchsfrist - rufen Sie am besten gleich morgen früh bei der Sachbearbeitung an oder schreiben einen kurzen Brief.
melisaam 20.08.2008 | 18:43
habe einen antrag auf erwerbsunfägkeit gestellt kann mann denn antrag zurücknehmen. und wie kann man das machen schriftlich oder personlich
Schadeam 21.08.2008 | 07:47
da gibt es keine Vorschriften. Schreiben Sie einen Brief - dann hat die Sachbearbeitung etwas für die Akte. Wenn Sie persönlich vorsprechen, müssen Sie auch eine "Erklärung" unterschreiben - das ist dann auch schriftlich. :-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026