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Experten-Antwort

Rentenantrag zurücknehmen ?

von Sina06.07.2014 | 18:06
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5 Antworten

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Ich habe Antrag auf Rente für besonderes langjährig Versicherte gestellt -regulär ab 01.12.2014. (47 Jahre gearbeitet).ich bin jetzt seid 01.05.2014 Arbeitslos gemeldet -bis 01.12.2014, dann kann ich in Rente gehen. Mein Arbeitslosengeld ist niedriger als meine Rente (nach Rentenauskunft). Meine Frage - muss ich bis 01.12.14 auf meine Rente warten, oder kann ich den Antrag vorverlegen ? z.B. ab 01.09.2014. oder 01.08.14. Ich könnte jetzt nach dem neuen Gesetz ohne Abzüge gehen. Wie kann ich mein Antrag zurücknehmen und neuen stellen so das ich nicht mehr zum Agentur für Arbeit gehen muss. Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet, und das ist schlimm für mich, und auch nachteilig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sina,

aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie im November 1949 geboren sind. Grundsätzlich haben Sie die Möglickeit Ihren Rentenantrag zurückzunehmen. Aufgrund der neuen Regelung können Sie ab 01.07.2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Sie können selbstverständlich auch einen anderen Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 wählen. Am besten Sie klären mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab, ob ein einfaches Schreiben bezüglich des neu gewählten Rentenbeginns reicht, oder ob Sie tatsächlich den Rentenantrag zurücknehmen und die Rente neu beantragen müssen.

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4 Antworten

W*lfgangam 06.07.2014 | 18:16
Hallo Sina, wenn Sie zum 01.07.2014 bereits das 63. Lbj. vollendet hatten, kann die Rente natürlich auch von diesem Datum beginnen. Dazu reicht ein einfaches Schreiben "Anders als in meinem Rentenantrag bestimmt, soll die Rente bereits am 01.07.2014 beginnen" - oder jedes andere frühere Datum vor dem 01.12. Haben Sie den Antrag alleine gestellt? Normalerweise werden Altersrenten erst 3 Monate vor dem anvisierten Rentenbeginn aufgenommen. Mit dem 'Arbeitsamt' würde ich dem Fall einfach mal _reden_, dass Sie den Rentenbeginn vorgezogen haben und ob die Sie für die Restlaufzeit noch 'sehen' wollen. Gruß w.
KSCam 06.07.2014 | 19:41
Was meinen Sie mit AR für besonders langjährig Versicherte "regulär" zum 01.12. beantragt? Wenn Sie erst im November 63 Jahre alt werden gibt es diese Rente nicht früher - wann sind Sie geboren? Vorher ginge die AR für Frauen, wenn Sina weiblich ist und wie sie schreiben 47 Arbeitsjahre haben; aber die ist erst mit 65 abschlagsfrei. Wenn Sie spätestens am 01. Juli 63 geworden sind, können Sie wie es Ihnen W*lfgang bereits geschrieben hat, den Antrag jederzeit auf einen früheren Beginn abändern.
Sinaam 07.07.2014 | 13:53
Danke für die Antworten!
DarkKnightRVam 07.07.2014 | 12:54
Hallo Sina, haben Sie vor dem Beginn des Arbeitslosengeldes weniger verdient, als im Durschnitt die Jahre zuvor?? Normalerweise ist das Alo-Geld nämlich höher...... Bevor Sie vorschnell handeln, sollten Sie das noch einmal genau abprüfen. 8-)
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