Hallo Sina,
aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie im November 1949 geboren sind. Grundsätzlich haben Sie die Möglickeit Ihren Rentenantrag zurückzunehmen. Aufgrund der neuen Regelung können Sie ab 01.07.2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Sie können selbstverständlich auch einen anderen Rentenbeginn nach dem 01.07.2014 wählen. Am besten Sie klären mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab, ob ein einfaches Schreiben bezüglich des neu gewählten Rentenbeginns reicht, oder ob Sie tatsächlich den Rentenantrag zurücknehmen und die Rente neu beantragen müssen.