Hallo ede,
ja, dies ist prinzipiell möglich. Allerdings müssten Sie dann bei der neuen Rentengewährung ggf. warten, bis die endgültigen Beitragszeiten eingespielt wurden – oder eben auch wieder auf die hochgerechneten Werte zurückgreifen. Diese Entscheidung müssen Sie (bei Antragstellung) allerdings ganz allein treffen.