Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo GabiA,
Sie liegen richtig damit, dass Sie den Rentenantrag noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des Rentenbescheides zurücknehmen können.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld stellen keinen Hinzuverdienst bei einer Altersrente dar. Mit Beginn der Altersrente wird die Agentur für Arbeit die Arbeitslosengeldzahlungen einstellen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
W*lfgang muss hier gar nicht antworten. Als "Hobbyexperte" darf einem schon mal ein Fehler passieren. Letztendlich ist immer die Aussage des richtigen Experten entscheidend und zusätzlich ist die AfA für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld zuständig und nicht die Rentenversicherung. Das Rentenrecht ist schon umfangreich genug, daher sind dies nur Randgebiete oder erkundigen Sie sich bezüglich Ihrer Rentenzahlung bei der AfA?Das 99%Spiel funktioniert beim Kurzarbeitergeld nicht aber bei ALG. Das endet die Leistung der Agentur mit Beginn einer AltersrenteGenau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
Nachdem sich Wolfgang schon einige Male als hauptamtlicher Mitarbeiter im Bereich Beratung geoutet hat, wird er antworten. Denn den von "na und" verpassten Titel als Hobbyexperte wird er nicht auf sich sitzen lassen.Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.W*lfgang muss hier gar nicht antworten. Als "Hobbyexperte" darf einem schon mal ein Fehler passieren. Letztendlich ist immer die Aussage des richtigen Experten entscheidend und zusätzlich ist die AfA für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld zuständig und nicht die Rentenversicherung. Das Rentenrecht ist schon umfangreich genug, daher sind dies nur Randgebiete oder erkundigen Sie sich bezüglich Ihrer Rentenzahlung bei der AfA?
...bis hierhin war von Kurzarbeitergeld nicht die Rede ;-) Gruß w. PS: @Silcher ...ich bin viel weniger als ein 'Experte', aber vielleicht doch mit ein paar 'Minuten' Berufserfahrung mehr - be(un)ruhigt Sie das nun? ;-) PPS: Klammern Sie sich nicht an Aussagen in einem Forum – weder von Experten, Semi-, Hobby-, Möchtegern-Experten. Rechtssicher geht es direkt gegen die feststellenden Behörde ...mehr als eine wegweisende Information können Sie hier nicht erhalten!Das 99%Spiel funktioniert beim Kurzarbeitergeld nicht aber bei ALG. Das endet die Leistung der Agentur mit Beginn einer AltersrenteGenau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
> Mal was anderes: https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/finanzen/rente-und-gehal… ..darauf hatte mich heute eine TEM-Rentnerin mit Teilzeitbeschäftigung angesprochen ("will auch die Flexi-Rente haben", hab da was gelesen/soll der DRV dazu einfach eine E-Mail schicken ...ja und, warum hängt sie sich dann in meine Tel.-Leitung?! ;-)), auf volle AR mit GdB 50 ‘umwandeln‘ und nebenbei läuft auch auch noch eine gekürzte Witwenrente - welch eine 'Gemengelage + heilloses Durcheinander', ehe Sie endlich einen Ablaufplan hatte ...oder ich es zunächst nicht verstanden hatte, was wann mit erhöhtem Hinzuverdienst 2020 und Beschäftigungsende/wann Sie Ihre T60-Beschäftgigung beenden will, wollte. EM-Renten werden ja nicht umsonst bewilligt ;-) Gruß w. PS: Medien können informativ sein, aber auch schon mal gänzlich am Sachverhalt vorbei den Inhalt 'verkürzen' ...na, die Nach-/Mehrarbeit haben wir dann :-)
Mal was anderes: https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/finanzen/rente-und-gehal…Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige....bis hierhin war von Kurzarbeitergeld nicht die Rede ;-) Gruß w. PS: @Silcher ...ich bin viel weniger als ein 'Experte', aber vielleicht doch mit ein paar 'Minuten' Berufserfahrung mehr - be(un)ruhigt Sie das nun? ;-) PPS: Klammern Sie sich nicht an Aussagen in einem Forum – weder von Experten, Semi-, Hobby-, Möchtegern-Experten. Rechtssicher geht es direkt gegen die feststellenden Behörde ...mehr als eine wegweisende Information können Sie hier nicht erhalten!
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