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Experten-Antwort

Rentenantrag zurücknehmen - bis wann möglich?

von GabiA23.06.2020 | 10:00
268 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte sicherheitshalber einen Rentenantrag auf vorgezogene Altersrente für langjährige Versicherte stellen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werde ich diese auch antreten. Es besteht aber die Möglichkeit, dass wegen einer evtl. Verlängerung ALG 1 sich der Starttermin nach hinten verschiebt. Bis wann kann ich den Rentenantrag zurückziehen? Ist es richtig, dass das auch noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist geht?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.06.2020 | 11:24

Hallo GabiA,

Sie liegen richtig damit, dass Sie den Rentenantrag noch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des Rentenbescheides zurücknehmen können.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 24.06.2020 | 07:39

Hallo,

Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld stellen keinen Hinzuverdienst bei einer Altersrente dar. Mit Beginn der Altersrente wird die Agentur für Arbeit die Arbeitslosengeldzahlungen einstellen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Schadeam 23.06.2020 | 11:00
mit Ihrem letzten Satz haben Sie sich die Antwort selbst gegeben, ja das ist richtig.
Magnus am 23.06.2020 | 11:42
Falls Ihr regulärer Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Zeit bis 31.12.2020 auslaufen würde, wird die Anspruchsdauer um drei Monate verlängert. https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-29-befristete-verlaeng…
W°lfgangam 23.06.2020 | 20:06
Ergänzend: Ist da nicht auch noch was mit 'Flexirente'/99-%-Teilrente und 'nur' Anrechnung des ALG als Hinzuverdienst neben der ggf. fast vollen Rente, bei zulässigen 44590 € bis Jahresende 2020? Im Detail muss das natürlich individuell betrachtet werden, wie die Verhältnisse tatsächlich sind + Laufzeit ALG + Vergleich Rente ./. ALG + etwaiger Zuwachs der Rente/Wenigerminderung des Abschlags bei späterem Rentenbeginn. Die Frage ist zu einfach, der Sachverhalt zu komplex! Die nächste Beratungsstelle kann das aufklären ... Gruß w.
Joblessam 24.06.2020 | 07:08
Zitat von W°lfgang anzeigen
@ Wolfgang: Würden Sie freundlicherweise ihr Insiderwissen mit uns teilen? Konkrete Frage zum gleichen Problem: Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld bis einschließlich November. Ab Dezember werde ich nahtlos Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Die erfordrlichen 45 Jahre hatte ich schon vor dem ALG zusammen und eigentlich könnte ich laut Tabelle (Jahrgang 10/1956) bereits ab 01.07.2020 abschlagsfrei in Rente gehen. Dann würde ich aber das auch nicht gerade niedrige ALG (monatlich über 2000 EUR) und die daraus resultierenden weiteren RV-Beiträge verschenken, was ich nicht möchte. Von der Möglichkeit, neben dem vollen Alg vier Monate lang eine 99 % Teilrente zu beziehen, habe ich noch nie etwas gehört, und ich war sowohl beim Arbeitsamt als auch bei der DRV zur Beratung. Sind Sie sicher, dass die Agentur für Arbeit da mitspielt? Vielen Dank für Ihre Rückantwort.
W°lfgangam 24.06.2020 | 22:39
hmm ...würden Sie Ihren Beitrag dahingehend ergänzen wollen, welche Unterschiede bei einer Voll- oder wahlweisen (99%) Teilrente bestehen?! Gruß w.
KSCam 24.06.2020 | 23:19
Das 99%Spiel funktioniert beim Kurzarbeitergeld nicht aber bei ALG. Das endet die Leistung der Agentur mit Beginn einer Altersrente
joblessam 25.06.2020 | 08:45
Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
Na undam 25.06.2020 | 12:32
Das 99%Spiel funktioniert beim Kurzarbeitergeld nicht aber bei ALG. Das endet die Leistung der Agentur mit Beginn einer Altersrente
Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
W*lfgang muss hier gar nicht antworten. Als "Hobbyexperte" darf einem schon mal ein Fehler passieren. Letztendlich ist immer die Aussage des richtigen Experten entscheidend und zusätzlich ist die AfA für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld zuständig und nicht die Rentenversicherung. Das Rentenrecht ist schon umfangreich genug, daher sind dies nur Randgebiete oder erkundigen Sie sich bezüglich Ihrer Rentenzahlung bei der AfA?
Silcheram 25.06.2020 | 13:40
Zitat von Na und anzeigen
Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
W*lfgang muss hier gar nicht antworten. Als "Hobbyexperte" darf einem schon mal ein Fehler passieren. Letztendlich ist immer die Aussage des richtigen Experten entscheidend und zusätzlich ist die AfA für die Zahlung von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld zuständig und nicht die Rentenversicherung. Das Rentenrecht ist schon umfangreich genug, daher sind dies nur Randgebiete oder erkundigen Sie sich bezüglich Ihrer Rentenzahlung bei der AfA?
Nachdem sich Wolfgang schon einige Male als hauptamtlicher Mitarbeiter im Bereich Beratung geoutet hat, wird er antworten. Denn den von "na und" verpassten Titel als Hobbyexperte wird er nicht auf sich sitzen lassen.
W°lfgangam 25.06.2020 | 22:08
Das 99%Spiel funktioniert beim Kurzarbeitergeld nicht aber bei ALG. Das endet die Leistung der Agentur mit Beginn einer Altersrente
Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
...bis hierhin war von Kurzarbeitergeld nicht die Rede ;-) Gruß w. PS: @Silcher ...ich bin viel weniger als ein 'Experte', aber vielleicht doch mit ein paar 'Minuten' Berufserfahrung mehr - be(un)ruhigt Sie das nun? ;-) PPS: Klammern Sie sich nicht an Aussagen in einem Forum – weder von Experten, Semi-, Hobby-, Möchtegern-Experten. Rechtssicher geht es direkt gegen die feststellenden Behörde ...mehr als eine wegweisende Information können Sie hier nicht erhalten!
W°lfgangam 26.06.2020 | 22:31
> Mal was anderes: https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/finanzen/rente-und-gehal… ..darauf hatte mich heute eine TEM-Rentnerin mit Teilzeitbeschäftigung angesprochen ("will auch die Flexi-Rente haben", hab da was gelesen/soll der DRV dazu einfach eine E-Mail schicken ...ja und, warum hängt sie sich dann in meine Tel.-Leitung?! ;-)), auf volle AR mit GdB 50 ‘umwandeln‘ und nebenbei läuft auch auch noch eine gekürzte Witwenrente - welch eine 'Gemengelage + heilloses Durcheinander', ehe Sie endlich einen Ablaufplan hatte ...oder ich es zunächst nicht verstanden hatte, was wann mit erhöhtem Hinzuverdienst 2020 und Beschäftigungsende/wann Sie Ihre T60-Beschäftgigung beenden will, wollte. EM-Renten werden ja nicht umsonst bewilligt ;-) Gruß w. PS: Medien können informativ sein, aber auch schon mal gänzlich am Sachverhalt vorbei den Inhalt 'verkürzen' ...na, die Nach-/Mehrarbeit haben wir dann :-)
KcSam 26.06.2020 | 21:28
Zitat von W°lfgang anzeigen
Genau so haben es mir sowohl die Beraterin bei der DRV als auch die Dame der Agentur für Arbeit auch erklärt. Deshalb wäre eine klare Aussage von @w*lfgang wünschenswert. Bisher leider Fehlanzeige.
...bis hierhin war von Kurzarbeitergeld nicht die Rede ;-) Gruß w. PS: @Silcher ...ich bin viel weniger als ein 'Experte', aber vielleicht doch mit ein paar 'Minuten' Berufserfahrung mehr - be(un)ruhigt Sie das nun? ;-) PPS: Klammern Sie sich nicht an Aussagen in einem Forum – weder von Experten, Semi-, Hobby-, Möchtegern-Experten. Rechtssicher geht es direkt gegen die feststellenden Behörde ...mehr als eine wegweisende Information können Sie hier nicht erhalten!
Mal was anderes: https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/finanzen/rente-und-gehal…
KcSam 27.06.2020 | 09:32
...na, die Nach-/Mehrarbeit haben wir dann :-) Kann ich mir gut vorstellen ... :) Gruß KcS
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