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Experten-Antwort

Rentenantrag zurückziehen wg fehlender 135 Tage in KVdR

von Tanja25.05.2013 | 18:10
8546 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe meinen Rentenantrag am 29.4.2013 gestellt und könnte mit Vollendung des 65. Lebensjahres zum 1.8.2013 in Rente gehen. Nun teilt meine KV mir mit, dass ich mich in der KVdR freiwillig versichern müsste, da mir 135 Tag in 2. Hälfte der 9/10 Regelung fehlten und daher zudem für Mieteinnahmen KV-Beiträge zu zahlen seien. Meine Fragen: 1) kann ich meinen Rentenantrag zurückziehen - wenn ja was ist hierzu erforderlich? 2) an welchem Tag kann ich den Rentenantrag stellen, so dass ich mich in gesetzlicher KVdR befinde also 135 Tage länger arbeite? Wie schnell kann ich danach in Rente gehen? 3) wenn ich die 135 Tage länger arbeite, fallen dann KV-Beiträge für Mieteinnahmen an? Danke für Info.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

der Rentenantrag kann (formlos) zurückgenommen werden, bis der Bescheid bestandskräftig ist. Dies ist der Fall, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheides. Dies ist somit auf jeden Fall zur Zeit noch möglich.

Wann genau die 9/10- Belegung in der zweiten Hälfte der Rahmenfrist erfüllt sein wird, kann von uns in diesem Forum nicht berechnet werden, hierzu müsste genau feststehen, von wann bis wann Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Insofern kann dem Beitrag von „KPJMK“ zugestimmt werden.

Den Eintritt ins Erwerbsleben können Sie normalerweise auch Ihrem Versicherungsverlauf z. B. aus der Rentenauskunft entnehmen. Schauen Sie nach wann der erste Pflichtbeitrag aus Ihrer ersten Beschäftigung entrichtet wurde

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19 Antworten

Agnesam 25.05.2013 | 19:01
Zitat von Tanja anzeigenausblenden
Hallo, den Rentenantrag könnten Sie mit einem formlosen Schreiben zurücknehmen. Das wäre das geringste Problem. Das Problem ist "135 Tage länger arbeiten". Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut Rente beantragen sind die Voraussetzungen für die KVdR neu zu berechnen. D.h., der Gesamtzeitraum von der erstmaligen Arbeitsaufnahme bis zum erneuten Rentenantragsdatum verlängert sich auch um die hinausgeschobenen Arbeitstage, ebenfalls die 2. Hälfte des Erwerbslebens. Die Anzahl der erforderlichen 9/10 Tage (Solltage) wird entsprechend höher. Wenn Sie bis zum erneuten Rentenantrag 135 Tage abwarten erhöhen sich die 9/10 Tage um rd. 122 Solltage. Sie haben also bei 135 Tagen nur 13 Tage "aufgeholt". Rechnen Sie mal wieviel Tage Sie den Antrag hinausschieben müssen und keine Rente erhalten. Agnes
Jonnyam 26.05.2013 | 10:47
Agnes Antwort ist zutreffend! Aber ist denn die Berechnung mit den 135 Tagen der Krankenkasse richtig? Stellen Sie mal die Frage unter www.krankenkassenforum.de Viel Glück Jonny
Agnesam 26.05.2013 | 11:03
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo @Jonny, die Frage, ob die Berechnung der KK korrekt ist, ist natürlich richtig. Aber das löst man nicht unbedingt in einem Krankenkassenforum. Die Krankenkasse hat im Bescheid über die KVdR sicher eine Auflistung der Mitgliedschaftszeiten in der GKV beigefügt. Hier gilt es als erstes zu überprüfen, ob alle Zeiten aufgeführt sind. Dies kann nur @Tanja selbst. Agnes
KPJMKam 26.05.2013 | 13:58
Hallo Es kommt auch stark drauf an,ob durch verschieben des Starttages der zweiten Hälfte,PKV oderGKV Zeiten wegfallen.Zu beachten ist auch noch die Berechnung der Zeiten.KK rechnet nach SGB5 .Jahre,Monate,Tage .Durch Rundung bis 10 Tg Unterschied zur nur Tg Zählweise.
Tanjaam 26.05.2013 | 16:40
@ alle, vielen Dank für Info. Könnt Ihr mir bitte helfen bzgl 1) der Berechnung an welchem Tag kann ich den Rentenantrag erneut stellen kann, so dass ich mich in gesetzlicher KVdR befinde - also die Differenz von 135 Tage wett mache? Wie schnell kann ich danach in Rente gehen? 3) wenn ich pflichtversichert in der KVdR bin, fallen doch die KV-Beiträge für Mieteinnahmen weg, oder?
Jonnyam 26.05.2013 | 15:14
Genau! Und dann noch je nach Programm, das die KK anwendet, unterschiedlich. In einem mir vorliegenden Programm ergibt sich bei gleichbleibendem Eintritt und späterem Rentenantrag sogar ein früherer Beginn der zweiten Hälfte. Adam Riese würde heulen. Bei tagesgenauer Berechnung (einschl. 29. Februar) passiert das nicht. Allerdings spielt das für Tanja mit 135 fehlenden Tagen keine Rolle. Bei ihr kommt es erst einmal drauf an, den grössten Teil der Lücke zu schließen, vielleicht durch Familienversicherung. Jonny
KPJMKam 26.05.2013 | 20:55
Hallo Bei Google,VDK pocking,gibt es einen KVDR Vorbelegungsrechner.Achtung ist tageweise Zählung.Viel Erfolg
Jonnyam 27.05.2013 | 15:53
Hallo Tanja, ich habe einmal den günstigsten und schlechtesten Fall auch ohne Deine Daten gerechnet. Vermutlich bist Du ja in der Zeit vom 2.5.-1.6.1948 geboren, wenn die Regelaltersrente ab AUG 2013 bezogen werden könnte. Unterstellt man als Eintritt in das Erwerbsleben den 2.5.1966 und den Rentenantrag am 29.04.2013, beträgt bei tagesgenauer Berechnung die Gesamtzeit 17165 Tage, die Hälfte (gerundet zugunsten nach unten) dann 8582 Tage. 9/10 davon (gerundet nach oben, weil man keine Dezimaltage versichert sein kann) sind dann 7724 Tage, die als Vorversicherungszeit verlangt werden. Unterstellt man weiter, dass ab 30.04.2013 bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der 9/10-Belegung lückenlose Zugehörigkeit zur GKV vorliegt ergeben sich je nach dem, wo die bisherigen Vorversicherungszeiten in der Vergangenheit liegen, völlig unterschiedliche Ergebnisse: Variante A: Sämtliche Vorversicherungszeiten liegen am Ende der 2. Hälfte also direkt bis zum 29.04.2013: Dann könnte die 9/10_Belegung am 31.12.2013 vorliegen (bei Programmen mit Jahres-, Monats- und Tagesberechnung 3 bis 4 Tage später) Variante B: Sämtliche Vorversicherungszeiten liegen am Beginn der 2.Hälfte, d.h. ab 31.10.1989-10.08.2010. Bei späterem Antrag beginnt ja auch die 2. Hälfte später, d.h. es fallen sofort Vorversicherungszeiten heraus, die erst durch künftige Zeiten wieder wettgemacht werden müssen. Das wäre frühestens im September 2020 der Fall. Irgendwo dazwischen dürfte das richtige Ergebnis mit den korrekten Daten liegen. Zwar kann man bei späten Renttenanträgen auch vom sog. Dispositionsrecht Gebrauch machen und die Renten für 2 Monate vor der Rentenantragstellung rückwirkend erhalten. Und bei einem späteren Rentenbeginn gibt es natürlich auch für jeden Monat 0,5 % mehr. Ob sich das aber lohnt, ist die große Frage! Frag doch mal die Krankenkasse, wie lange Du noch versichert sein mußt, um die 9/10-Belegung zu erfüllen. Damit soll aber jetzt auch Schluß sein. Jonny
Tanjaam 04.06.2013 | 20:14
Liebes Experten-Team, Ihr seid mir eine riesige Stütze ... vielen Dank für Euere Unterstützung. Meine GKV ist wenig kooperativ bei der Klärung der Vorversicherungszeiten und weißt mich darauf hin, dass ein Antrag auf Rente und damit KVdR "nicht so einfach zurückgenommen werden kann, wie ich mir das vorstelle". Stimmt das wirklich? Ich habe Euch so verstanden, dass ich einen Antrag auf Rente bei der D RV formlos zurückziehen kann ... jene hat die Meldung zu KVdR R810 ausgefüllt, leider falsch! Ich beabsichtige meinen Rentenantrag und damit die Meldung zur KVdR R810 zurückzuziehen. Es ist doch korrekt, dass damit auch die Meldung zur KVdR bei neuer Rentenantragsstellung neu an die Krankenkasse gemeldet wird, oder? Ich wurde am 14.5.48 - 65 Jahre und muss einige Tage länger arbeiten gehen (drückt mir die Daumen dass mein AG mitspielt), damit ich aus privater Versicherung in GKV herauskomme. herzlichen Dank.
Tanjaam 04.06.2013 | 20:55
@ Jonny, meine Daten sind lauten 1.4.63 - 29.4.13 (Datum Rentenantragstellung) 1.4.63 - 6.11.73 - GKV (inkl. Mutterschutz & Geburt des Kindes) 6.11.73 - 28.2.91 - PVK Familienversicherung 1.3.1991 - 30.4.1991 - GKV 1.5.1991 - 30.6.1991 - aktuell noch offen (am besten gehen wir vom schlimmsten aus: also PKV!) 1.7.1991 - 29.4.2013 - GKV Kannst Du mir hier weiterhelfen, wann ich meinen am 29.4.2013 gestellten Rentenantrag neu stellen kann, um die Vorversicherungszeiten zu erfüllen. Dankeschön
Jonnyam 04.06.2013 | 21:36
Bei ununterbrochener weiterer Zugehörigkeit zur GKV könnte der Rentenantrag am 30.04.2014 gestellt werden. Das gilt selbst für die schlechteste GKV-Berechnung. 2. Hälfte beginnt Mitte Oktober 1988. Der Rentenbeginn könnte im Rahmen der Dispositionsbefugnis dann noch auf den Februar 2014 zurückverlegt werden. Das ergäbe dann eine um 3 % höhere Rente. Aber wegen der KVdR noch einmal an die Krankenkasse wenden und wegen des Rentenbeginns an die DRV. Hoffentlich konnte ich helfen. Jonny
Tanjaam 05.06.2013 | 07:08
@ Jonny - ja Du konntest helfen!!!! vielen herzlichen Dank. Werde heute alles weitere in die Wege leiten.
Jonnyam 05.06.2013 | 09:00
@ Tanja, mit den von dir angegebenen Daten ergeben sich übrigens zum 29.04.2013 nicht nur 135 Fehltage. Das sind sogar 198 nach Krankenkassenrechnung bzw. 197 nach tagesgenauer Berechnung. Stimmen die Daten überhaupt? Wie sieht denn die Rechnung mit 135 Fehltagen überhaupt aus? Gibt es das schriftlich. Dennoch bei 198 bzw. 197 Fehltagen ist der 30. April 2014 der richtige Antragstermin. Jonny
Tanjaam 05.06.2013 | 20:20
die 135 Tage wurden mir zunächst von der GKV gesandt, auf meine Nachfrage zur Lückenschließung teilte man mir mit, das a) eine Rücknahme des Antrages der Rente & KVdR nur schwer möglich sei und b) sagte man mir, dass die Aufstellung und Berechnung falsch sei (ich gehe davon aus, dass Schreiben vor Versand wohlgeprüft und Vorversicherungsbücher gut geführt sind, selbst man man zwischenzeitlich die GKV wechselte). siehst Du eine Chance Jonny die GKV über das 1. Schreiben (135 Tage) "dran zu bekommen"?
Jonnyam 07.06.2013 | 09:37
@Tanja, mir scheint, dass hier zunächst einmal richtige Fakten zu klären sind. In erster Linie also eine schriftliche Auskunft der KK über den Beginn der Gesamtrahmenfrist und alle Vorversicherungszeiten. Mit Daten (135 Tage), die dann wieder überholt sind, kann man keine Aussagen treffen. Und was die Rücknahme und spätere Beantragung der Rente angeht hat insbesondere der Experte schon alles gesagt. Und letztlich ist es natürlich eine Frage, ob die höheren KK-Beiträge so hoch sind, dass der Verzicht auf einige Monate an Rente sich lohnt.
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