Hallo Tanja,
der Rentenantrag kann (formlos) zurückgenommen werden, bis der Bescheid bestandskräftig ist. Dies ist der Fall, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheides. Dies ist somit auf jeden Fall zur Zeit noch möglich.
Wann genau die 9/10- Belegung in der zweiten Hälfte der Rahmenfrist erfüllt sein wird, kann von uns in diesem Forum nicht berechnet werden, hierzu müsste genau feststehen, von wann bis wann Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Insofern kann dem Beitrag von „KPJMK“ zugestimmt werden.
Den Eintritt ins Erwerbsleben können Sie normalerweise auch Ihrem Versicherungsverlauf z. B. aus der Rentenauskunft entnehmen. Schauen Sie nach wann der erste Pflichtbeitrag aus Ihrer ersten Beschäftigung entrichtet wurde