Es reicht aus nur einen Rentenantrag zu stellen. Wohnen Sie in Deutschland, so stellen Sie Ihren Antrag bei der deutschen Rentenversicherung. Wohnen Sie in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Griechenland), so ist der Antrag dort zu stellen.
Der im Mitgliedstaat gestellte Antrag gilt auch für alle anderen Mitgliedstaaten.
Wurde von Ihnen bei der Antragstellung in Griechenland angegeben, dass Sie auch in Deutschland Versicherungszeiten zurückgelegt haben, sendet der griechische Versicherungsträger automatisch den Antrag (Formblatt E 202) und die griechischen Versicherungszeiten (Formblatt E 205) nach Deutschland.
Sofern die versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für die deutsche Rente nur unter Zusammenrechnung mit den griechischen Versicherungszeiten erfüllt werden können, muß die Bestätigung dieser Zeiten, die mittels Formblatt E 205 aus Griechenland erfolgt, abgewartet werden.
Auf die Bearbeitungszeit in Griechenland hat der deutsche Versicherungsträger leider keinen Einfluss.
Wir empfehlen Ihnen daher sich wegen der Übersendung des E 205 mit dem griechischen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen.