Hallo Sigma,
grundsätzlich steht Ihnen das Recht zu, einer Antragsfiktion zu widersprechen. Soweit Sie nicht von der Krankenkasse zur Rehaantragstellung aufgefordert wurden bzw. die Krakenkasse diese Aufforderung nicht nachgeschoben hat, sind Sie in Ihrem Dispositionsrecht nicht eingeschränkt. Sie können dann bestimmen, dass nicht der Rehaantrag, sondern der Formblattantrag zur Bestimmung des Rentenbeginns herangezogen wird. Allerdings werden für die Berechnung dieser Rente nur Zeiten bis zum Eintritt der Erwerbsminderung berücksichtigt. Die von Ihnen erwähnten Pflegezeiten nach Eintritt des Leistungsfalles bleiben auch bei einem Rentenbeginn 2008 unberücksichtigt.