Hallo FrankD,
sobald Sie einen Antrag auf Rente gestellt haben und dieser beim zuständigen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung eingegangen ist, wird dieser auch umgehend bearbeitet. Die fehlende Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer verzögert nicht die Entscheidung über den Rentenanspruch. Sie sollten sich schriftlich oder per Mail an Ihren Regionalträger wenden und um Mitteilung des Bearbeitungsstandes hinsichtlich Ihres Antrages bitten.