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Experten-Antwort

Rentenantritt

von Lydia 30.09.2013 | 12:04
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frage wäre: Ich werde nachstes Jahr im Juni 65 Jahre alt und habe 46 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Nach dem könnte ich am 01.07.2013 die Rente antreten. Laut Bescheid der BFA beginnt meine Regelaltersente am 17.09.2013. Muss ich am 01.07. in Rente gehen oder kann ich bis zum 16.09.2013 weiterarbeiten? Im Voraus Danke für die Antwort.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 30.09.2013 | 14:03

Eine vorgezogene Altersrente, auch eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, können Sie in Anspruch nehmen, müssen Sie aber nicht. Voraussetzung für die Gewährung der vorgezogenen Altersrente als Voll- oder Teilrente ist u. a., dass Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten (bei Weiterbeschäftigung).

Aus Ihren Ausführungen (Ich werde nachstes Jahr im Juni 65 Jahre alt) dh.2014, ist zu entnehmen, dass Sie am 16. oder 17. September 2014 (Tag vor Ihrem 65. Geburtstag + 3 Monate um 24.00 Uhr) die Regelaltersgrenze erreichen. Eine Altersrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Damit kann bei Ihnen die Regelaltersrente am 01.10.2014 beginnen.

Wenn Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen gilt der Arbeitsvertrag bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (i. d. Regel bis Ende des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze entsprechend z. B. Tarifvertrag), es sei denn, Sie haben innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart oder Ihrem Arbeitgeber bestätigt.

Experten-Antwortam 30.09.2013 | 14:05

Eine vorgezogene Altersrente, auch eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, können Sie in Anspruch nehmen, müssen Sie aber nicht. Voraussetzung für die Gewährung der vorgezogenen Altersrente als Voll- oder Teilrente ist u. a., dass Sie die Hinzuverdienstgrenzen einhalten (bei Weiterbeschäftigung).

Aus Ihren Ausführungen (Ich werde nachstes Jahr im Juni 65 Jahre alt) dh.2014, ist zu entnehmen, dass Sie am 16. oder 17. September 2014 (Tag vor Ihrem 65. Geburtstag + 3 Monate um 24.00 Uhr) die Regelaltersgrenze erreichen. Eine Altersrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Damit kann bei Ihnen die Regelaltersrente am 01.10.2014 beginnen.

Wenn Sie in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen gilt der Arbeitsvertrag bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (i. d. Regel bis Ende des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze entsprechend z. B. Tarifvertrag), es sei denn, Sie haben innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart oder Ihrem Arbeitgeber bestätigt.

20 Antworten

Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:46
Sie können solange arbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:46
Sie können solange arbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:46
Sie können solange arbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:47
Sie können solange arbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:47
Sie können solange arbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:52
Sie können / dürfen solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:50
Sie können solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:50
Sie können solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:52
Sie können / dürfen solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:52
Sie können / dürfen solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 13:02
Entschuldigung. Beim absenden der Nachricht gibts jedes Mal Error.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:57
Sie können / dürfen solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag oder ihre körperliche Verfassung dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:54
Sie können / dürfen solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag oder ihre körperliche Verfassung dies zulässt.
Gewerkschaftam 30.09.2013 | 12:58
Sie können / dürfen solange weiterarbeiten, wie ihr Tarif- / Arbeitsvertrag oder ihre körperliche Verfassung dies zulässt.
Lydia am 30.09.2013 | 13:04
Ich nehme an dass im Arbeitsvertrag für den Rentenbeginn 65 Jahre steht, ich muss nachschauen. Allerdings ist das inzwischen auf 67 Jahre erhöht worden. Da ich meine Kriterien erfülle, im Juni 65 Jahre alt und 46 Jahre einbezahlt, kann mich da mein Chef in Rente schicken oder kann ich bis zur Regeleintritsrente 65 Jahre und 3 Monate weiterarbeiten?
Lydia am 30.09.2013 | 13:05
Ich nehme an dass im Arbeitsvertrag für den Rentenbeginn 65 Jahre steht, ich muss nachschauen. Allerdings ist das inzwischen auf 67 Jahre erhöht worden. Da ich meine Kriterien erfülle, im Juni 65 Jahre alt und 46 Jahre einbezahlt, kann mich da mein Chef in Rente schicken oder kann ich bis zur Regeleintritsrente 65 Jahre und 3 Monate weiterarbeiten?
Lydia am 30.09.2013 | 13:04
Ich nehme an dass im Arbeitsvertrag für den Rentenbeginn 65 Jahre steht, ich muss nachschauen. Allerdings ist das inzwischen auf 67 Jahre erhöht worden. Da ich meine Kriterien erfülle, im Juni 65 Jahre alt und 46 Jahre einbezahlt, kann mich da mein Chef in Rente schicken oder kann ich bis zur Regeleintritsrente 65 Jahre und 3 Monate weiterarbeiten?
Lydia am 30.09.2013 | 13:07
Ich nehme an dass im Arbeitsvertrag für den Rentenbeginn 65 Jahre steht, ich muss nachschauen. Allerdings ist das inzwischen auf 67 Jahre erhöht worden. Da ich meine Kriterien erfülle, im Juni 65 Jahre alt und 46 Jahre einbezahlt, kann mich da mein Chef in Rente schicken oder kann ich bis zur Regeleintritsrente 65 Jahre und 3 Monate weiterarbeiten?
Lydia am 30.09.2013 | 14:24
Vielen Dank für die Antwort, jetzt kenn ich mich aus.
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