Hallo an alle!
Ich bin momentan selbstständig und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und zahle keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Da ich vielleicht in Zukunft wieder als Angestellter arbeiten werde, würde ich gerne wissen, wie es dann mit meiner Anwartschaft in der gesetzlichen RV aussieht?
Ich habe bis hierhin insgesamt nicht die 60 Monate Anwartschaftzeit erfüllt.
Bleiben quasi meine bis jetzt "erarbeiteten" Monate Anwartschaften (um die Mitte 30 Stück) bestehen und ab dann beginnender Anstellung wird oben drauf gerechnet, oder verfallen die bisher angesammelten Monate wieder?
Ich muss dazu sagen, dass 2 Jahre Nachversicherung in das Versorgungswerk erfolgt sind.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
David